Anmeldepflichtig sind:
Das Einwohnermeldeamt darf in folgenden Fällen keine Auskunft erteilen:
Die Berechtigung zur Anfrage und die erhaltenen Daten variieren:
Jede Person oder Organisation:
Personen oder Organisationen mit berechtigtem Interesse:
Behörden und öffentliche Stellen:
Spezielle Berechtigte (z.B. Religionsgemeinschaften, Parteien):
Ja, Sie können eine andere Person bevollmächtigen: