Einwohnermeldeamt Auskunft Groß-zimmern

Einwohnermeldeamt24 ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
Einwohnermeldeamt24 Groß-zimmern
Sie suchen eine aktuelle Adresse von jemandem, können diese aber nicht finden, da die gesuchte Person nicht im Telefonbuch eingetragen ist? 
Wir finden jeden! 
Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

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Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
Datenschutz
Wir verweisen hiermit nochmals ausdrücklich auf unsere Datenschutzerklärung, Abschnitt Bestellbearbeitung.

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Sie können Ihren Auftrag auf der nächsten Seite nochmals kontrollieren und korrigieren.

FAQ

Was mache ich, wenn ich mich abmelden muss, aber noch keine neue Adresse habe?

In diesem Fall:

  1. Melden Sie sich trotzdem ab und geben Sie eine vorläufige Adresse an (z.B. von Verwandten).
  2. Informieren Sie das Einwohnermeldeamt, sobald Ihre endgültige Adresse feststeht.
  3. Bei Umzug ins Ausland können Sie oft "Adresse unbekannt" angeben.
Wie läuft eine Personensuche über das Einwohnermeldeamt ab?

Eine Personensuche über das Einwohnermeldeamt läuft typischerweise wie folgt ab:

  1. Antragstellung:

    • Online über die Website des Einwohnermeldeamts oder persönlich vor Ort
    • Angabe der erforderlichen Daten zur gesuchten Person
    • Bei erweiterter Auskunft: Darlegung des berechtigten Interesses
  2. Bearbeitung:

    • Prüfung der Angaben und ggf. des berechtigten Interesses
    • Suche im Melderegister
  3. Ergebnismitteilung:

    • Bei erfolgreicher Suche: Übermittlung der zulässigen Informationen
    • Bei erfolgloser Suche: Information über das negative Suchergebnis
  4. Gebührenerhebung:

    • Berechnung und Einzug der Verwaltungsgebühr
  5. Bei erweiterter Auskunft:

    • Information der gesuchten Person über die erteilte Auskunft

Der gesamte Prozess kann je nach Arbeitsaufkommen und Art der Anfrage einige Tage bis wenige Wochen dauern.

Welche Daten werden im Melderegister gespeichert?

Im Melderegister werden u.a. folgende Daten gespeichert:

  • Name, Geburtsdatum und -ort
  • Anschrift und frühere Anschriften
  • Familienstand und Staatsangehörigkeit
  • Religionszugehörigkeit (freiwillige Angabe)
  • Ausweisdaten
  • Informationen zu Haupt- und Nebenwohnsitz
Was mache ich, wenn ich mich abmelden muss, aber noch keine neue Adresse habe?

Wenn Sie sich abmelden müssen, aber noch keine neue Adresse haben:

  1. Melden Sie sich trotzdem ab und geben Sie eine vorläufige Adresse an (z.B. von Verwandten oder Freunden).
  2. Informieren Sie das Einwohnermeldeamt, sobald Sie Ihre endgültige Adresse kennen.
  3. Bei einem Umzug ins Ausland können Sie oft eine "Adresse unbekannt" angeben.
Kann ich auch nach Personen suchen, die im Ausland wohnen?
  • Grundsätzlich nein, das deutsche Einwohnermeldeamt führt nur Daten von in Deutschland gemeldeten Personen.
  • Für Personen, die ins Ausland verzogen sind, kann das letzte deutsche Einwohnermeldeamt eventuell Auskunft über den Wegzug ins Ausland geben.
  • Die genaue Adresse im Ausland wird in der Regel nicht mitgeteilt.
  • Für Personensuchen im Ausland müssen Sie sich an die zuständigen Behörden des jeweiligen Landes wenden.
Einwohnermeldeamt Groß-Zimmern

Groß-Zimmern [2] ist eine Gemeinde im südhessischen Landkreis Darmstadt-Dieburg.

Bundesland Hessen
Regierungsbezirk Darmstadt
Landkreis Darmstadt-Dieburg
Einwohner 14.691 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl 64846
Vorwahl 06071
Adresse der Gemeinde Rathausplatz 1, 64846 Groß-Zimmern

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Alle Person, die sich dauerhaft in Deutschland angemeldet haben, sind verpflichtet, sich beim örtlichen Meldeamt ihres Wohnortes zu registrieren.