Einwohnermeldeamt Auskunft Grünhain-beierfeld

Einwohnermeldeamt24 ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
Einwohnermeldeamt24 Grünhain-beierfeld
Sie suchen eine aktuelle Adresse von jemandem, können diese aber nicht finden, da die gesuchte Person nicht im Telefonbuch eingetragen ist? 
Wir finden jeden! 
Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

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Grünhain-beierfeld Daten der gesuchten Person

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Ihre Daten

Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
Datenschutz
Wir verweisen hiermit nochmals ausdrücklich auf unsere Datenschutzerklärung, Abschnitt Bestellbearbeitung.

Hinweis zum Widerrufsrecht
Sie können Ihren Auftrag auf der nächsten Seite nochmals kontrollieren und korrigieren.

FAQ

Wird die gesuchte Person über die Anfrage informiert?

Die Information der gesuchten Person hängt von der Art der Auskunft ab:

  1. Einfache Melderegisterauskunft:

    • Die Person wird in der Regel nicht informiert.
    • Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Information.
  2. Erweiterte Melderegisterauskunft:

    • Die betroffene Person muss über die erteilte Auskunft und den Empfänger informiert werden.
    • Dies geschieht in der Regel schriftlich durch das Einwohnermeldeamt.
  3. Behördliche Anfragen:

    • Bei Anfragen von Behörden erfolgt meist keine Information der betroffenen Person.
  4. Bei Auskunftssperren:

    • Wenn eine Anfrage trotz Auskunftssperre erfolgt, wird die betroffene Person in der Regel informiert.
  5. Sonderregelungen:

    • In einigen Bundesländern gibt es Regelungen, die eine Information auch bei einfachen Auskünften vorsehen.
    • Die genauen Bestimmungen können je nach Bundesland und Gemeinde variieren.
Wie lange speichert das Einwohnermeldeamt meine personenbezogenen Daten?
  • Grundsätzlich werden die Daten dauerhaft gespeichert.
  • Nach Wegzug oder Tod werden die Daten noch für begrenzte Zeit aufbewahrt (meist 5-30 Jahre, je nach Bundesland).
  • Bestimmte Daten können auf Antrag gelöscht werden, wenn keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
Muss ich mich abmelden, wenn ich innerhalb derselben Stadt umziehe?
Nein, bei einem Umzug innerhalb derselben Stadt müssen Sie sich nicht abmelden. In diesem Fall reicht eine Ummeldung aus, bei der Sie Ihre neue Adresse angeben.
Kann ich auch nach Personen suchen, die im Ausland wohnen?
  • Grundsätzlich nein, das deutsche Einwohnermeldeamt führt nur Daten von in Deutschland gemeldeten Personen.
  • Für Personen, die ins Ausland verzogen sind, kann das letzte deutsche Einwohnermeldeamt eventuell Auskunft über den Wegzug ins Ausland geben.
  • Die genaue Adresse im Ausland wird in der Regel nicht mitgeteilt.
  • Für Personensuchen im Ausland müssen Sie sich an die zuständigen Behörden des jeweiligen Landes wenden.
Kann ich über Ihre Webseite auch weitere Informationen über eine Person erhalten (z.B. Familienstand, frühere Adressen)?
  • Über eine einfache Melderegisterauskunft erhalten Sie nur Name, Doktorgrad und aktuelle Anschrift.
  • Weitere Informationen wie Familienstand oder frühere Adressen fallen unter die erweiterte Melderegisterauskunft.
  • Für eine erweiterte Auskunft müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.
  • Die Webseite des Einwohnermeldeamts bietet in der Regel nur die Möglichkeit, eine einfache Auskunft zu beantragen.
  • Für eine erweiterte Auskunft müssen Sie sich direkt an das zuständige Einwohnermeldeamt wenden und Ihr Interesse begründen.
Einwohnermeldeamt Grünhain-Beierfeld

Grünhain-Beierfeld ist eine Stadt im sächsischen Erzgebirgskreis. Sie entstand am 1. Januar 2005 durch die Eingemeindung der Stadt Grünhain in die Gemeinde Beierfeld.

Bundesland Sachsen
Landkreis Erzgebirgskreis
Einwohner 5730 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl 08344
Vorwahl 03774
Adresse der Stadtverwaltung August-Bebel-Straße 79, 08344 Grünhain-Beierfeld

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Jede Person, die sich dauerhaft in Deutschland angemeldet hat, ist verpflichtet, sich beim örtlichen Meldeamt ihres Wohnortes zu registrieren.