Einwohnermeldeamt Auskunft Gößnitz

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Einwohnermeldeamt24 Gößnitz
Sie suchen eine aktuelle Adresse von jemandem, können diese aber nicht finden, da die gesuchte Person nicht im Telefonbuch eingetragen ist? 
Wir finden jeden! 
Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

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Personensuche Gößnitz - Daten der gesuchten Person

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Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
Datenschutz
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FAQ

Welche Aufgaben hat das Einwohnermeldeamt?

Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für:

  • Registrierung von An-, Um- und Abmeldungen
  • Ausstellung von Meldebescheinigungen
  • Führung des Melderegisters
  • Auskunft aus dem Melderegister (z.B. für Behörden)
  • Verwaltung von Personalausweisen und Reisepässen
  • Durchführung von Wahlen und Volkszählungen
Kann ich eine Personensuche anonym durchführen?
  • Eine vollständig anonyme Personensuche über das Einwohnermeldeamt ist nicht möglich.
  • Für eine einfache Melderegisterauskunft müssen Sie Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben.
  • Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie zusätzlich Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.
  • Die gesuchte Person hat das Recht zu erfahren, wer eine erweiterte Auskunft über sie eingeholt hat.
  • Anonyme Suchanfragen können aus Datenschutzgründen nicht bearbeitet werden.
Wofür benötige ich eine Meldebestätigung?

Eine Meldebestätigung kann erforderlich sein für:

  • Eröffnung eines Bankkontos
  • Anmeldung bei Versorgungsunternehmen (Strom, Gas, etc.)
  • Beantragung bestimmter Sozialleistungen
  • Nachweis des Wohnsitzes bei Behörden oder Arbeitgebern
  • Anmeldung eines Fahrzeugs
Kann ich eine andere Person bevollmächtigen, meine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt vorzunehmen?

Ja, Sie können eine andere Person bevollmächtigen:

  • Sie benötigen dafür eine schriftliche Vollmacht.
  • Die bevollmächtigte Person muss Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie die ausgefüllten Anmeldeformulare vorlegen.
  • In einigen Fällen kann eine persönliche Vorsprache dennoch erforderlich sein, besonders bei der ersten Anmeldung in Deutschland.
In welchen Fällen darf das Einwohnermeldeamt keine Auskunft erteilen?

Das Einwohnermeldeamt darf in folgenden Fällen keine Auskunft erteilen:

  1. Wenn eine Auskunftssperre vorliegt, z.B. aufgrund einer Gefährdung der betroffenen Person.
  2. Bei Personen in Justizvollzugsanstalten, psychiatrischen Einrichtungen oder Frauenhäusern.
  3. Wenn die Daten für statistische Zwecke anonymisiert wurden.
  4. Bei Prominenten oder Personen des öffentlichen Lebens, die eine Auskunftssperre beantragt haben.
  5. Wenn der Anfragende kein berechtigtes Interesse nachweisen kann (bei erweiterten Auskünften).
  6. Bei minderjährigen Personen, wenn die Eltern einer Auskunftserteilung widersprochen haben.
Einwohnermeldeamt Gößnitz

Gößnitz [Aussprache: gœsnɪt͡s] ist die bevölkerungsmäßig kleinste und flächenmäßig zweitkleinste Stadt im Landkreis Altenburger Land in Thüringen. Bekannt ist die Landstadt vor allem durch den Eisenbahnknotenpunkt der Bahnverbindung Leipzig–Hof und der Mitte-Deutschland-Verbindung sowie das seit 1993 jährlich stattfindende Gößnitz Open-Air. Die größte Blüte erlebte die Stadt zur Zeit der Industrialisierung, so prägt die repräsentative Malzfabrik Viktor Grimms Nachfolger von 1889 noch heute das Stadtbild.
BundeslandThüringen
LandkreisAltenburger Land
Einwohner3403 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl04639
Vorwahlen034493, 03764 (Hainichen)
Freiheitsplatz 1, 04639 Gößnitz
Freiheitsplatz 1, 04639 Gößnitz 04639 DE

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Ist die Person verstorben oder ins Ausland verzogen, teil das Amt dies auch mit. Für den seltenen Fall, dass eine Person absichtlich untergetaucht ist oder sich versehentlich nicht umgemeldet hat, teilt das Amt mit, das die neue Adresse nicht bekannt ist.