Für eine Personensuche über das Einwohnermeldeamt müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Für eine einfache Melderegisterauskunft:
Für eine erweiterte Melderegisterauskunft:
Allgemeine Voraussetzungen:
Ja, Sie können eine andere Person bevollmächtigen:
Eine einfache Melderegisterauskunft ist die häufigste Form der Auskunft aus dem Melderegister:
Eine erweiterte Melderegisterauskunft bietet umfangreichere Informationen als die einfache Auskunft:
Nein, bei einem Umzug innerhalb derselben Stadt: