Einwohnermeldeamt Auskunft Hochdorf-assenheim

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Einwohnermeldeamt24 Hochdorf-assenheim
Sie suchen eine aktuelle Adresse von jemandem, können diese aber nicht finden, da die gesuchte Person nicht im Telefonbuch eingetragen ist? 
Wir finden jeden! 
Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

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Personensuche Hochdorf-assenheim - Daten der gesuchten Person

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Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
Datenschutz
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FAQ

Was ist eine erweiterte Melderegisterauskunft?

Eine erweiterte Melderegisterauskunft bietet umfangreichere Informationen als die einfache Auskunft:

  • Sie kann nur mit Nachweis eines berechtigten Interesses beantragt werden.
  • Zusätzliche Informationen können sein: frühere Namen, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, frühere Anschriften, Sterbedatum.
  • Berechtigte Interessen können rechtliche, wirtschaftliche oder öffentliche Gründe sein.
  • Die Gebühren sind höher als bei einer einfachen Auskunft.
  • Die betroffene Person wird über die erteilte Auskunft informiert.
Wie aktuell sind die Daten, die Sie für die Personensuche verwenden?

Die Aktualität der Daten im Melderegister hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Grundsätzlich sollten die Daten sehr aktuell sein, da Bürger gesetzlich verpflichtet sind, Änderungen zeitnah zu melden.
  • Umzüge müssen innerhalb von zwei Wochen gemeldet werden.
  • Die tatsächliche Aktualität kann variieren, wenn Bürger Änderungen nicht rechtzeitig melden.
  • Behörden tauschen Daten regelmäßig aus, um die Aktualität zu verbessern.
  • Bei der Auskunftserteilung wird oft das Datum der letzten Aktualisierung angegeben.
  • In der Regel sind die Daten nicht älter als einige Wochen bis wenige Monate.
Muss ich mich abmelden, wenn ich innerhalb derselben Stadt umziehe?
Nein, bei einem Umzug innerhalb derselben Stadt müssen Sie sich nicht abmelden. In diesem Fall reicht eine Ummeldung aus, bei der Sie Ihre neue Adresse angeben.
In welchen Fällen muss man sich beim Einwohnermeldeamt abmelden?

Sie müssen sich beim Einwohnermeldeamt abmelden, wenn:

  • Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde in Deutschland umziehen
  • Sie ins Ausland ziehen (auch bei vorübergehendem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten)
  • Sie Ihren Zweitwohnsitz aufgeben
Welche Daten werden im Melderegister gespeichert?

Im Melderegister werden u.a. folgende Daten gespeichert:

  • Name, Geburtsdatum und -ort
  • Anschrift und frühere Anschriften
  • Familienstand und Staatsangehörigkeit
  • Religionszugehörigkeit (freiwillige Angabe)
  • Ausweisdaten
  • Informationen zu Haupt- und Nebenwohnsitz
Einwohnermeldeamt Hochdorf-Assenheim

Hochdorf-Assenheim ist eine Ortsgemeinde im Rhein-Pfalz-Kreis in Rheinland-Pfalz. Sie gehört der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim an.

Bundesland Rheinland-Pfalz
Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis
Einwohner 3269 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl 67126
Vorwahl 06231
Adresse der Verbandsverwaltung Am Rathausplatz 1, 67125 Dannstadt-Schauernheim
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hochdorf-Assenheim
Hauptstraße 1
67269 Hochdorf-Assenheim

2. Ordnungsamt Hochdorf-Assenheim
Hauptstraße 1
67269 Hochdorf-Assenheim

3. Standesamt Hochdorf-Assenheim
Hauptstraße 1
67269 Hochdorf-Assenheim

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Bei einer Melderegisterauskunft erhalten sie den vollen Name der Person, inklusive aller Vornamen und eventuell vorhandener akademischer Titel.