Die Berechtigung zur Anfrage und die erhaltenen Daten variieren:
Jede Person oder Organisation:
Personen oder Organisationen mit berechtigtem Interesse:
Behörden und öffentliche Stellen:
Spezielle Berechtigte (z.B. Religionsgemeinschaften, Parteien):
Eine Abmeldung ist erforderlich:
Eine Personensuche über das Einwohnermeldeamt läuft typischerweise wie folgt ab:
Antragstellung:
Bearbeitung:
Ergebnismitteilung:
Gebührenerhebung:
Bei erweiterter Auskunft:
Der gesamte Prozess kann je nach Arbeitsaufkommen und Art der Anfrage einige Tage bis wenige Wochen dauern.
Die Aktualität der Daten im Melderegister hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Ja, in vielen Fällen ist eine Abmeldung per Post möglich: