Ja, Sie können eine andere Person bevollmächtigen:
Die Information der gesuchten Person hängt von der Art der Auskunft ab:
Einfache Melderegisterauskunft:
Erweiterte Melderegisterauskunft:
Behördliche Anfragen:
Bei Auskunftssperren:
Sonderregelungen:
Eine erweiterte Melderegisterauskunft bietet umfangreichere Informationen als die einfache Auskunft: