Einwohnermeldeamt Auskunft Jever

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Einwohnermeldeamt24 Jever
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Wir finden jeden! 
Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

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Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
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FAQ

Muss ich mein Visum beim Einwohnermeldeamt vorlegen?
  • Für EU-Bürger: In der Regel nicht erforderlich.
  • Für Nicht-EU-Bürger: Ja, Sie müssen in der Regel Ihr Visum oder Ihren Aufenthaltstitel vorlegen.
  • Es ist ratsam, alle relevanten Dokumente mitzubringen, um den Anmeldeprozess zu erleichtern.
Wie kann ich eine Auskunftssperre beim Einwohnermeldeamt beantragen?

Um eine Auskunftssperre zu beantragen:

  1. Stellen Sie einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Einwohnermeldeamt.
  2. Legen Sie Gründe dar, die eine Gefährdung glaubhaft machen (z.B. Bedrohung, Stalking).
  3. Fügen Sie möglichst Nachweise bei (z.B. Polizeiberichte, eidesstattliche Versicherungen).
  4. Die Sperre gilt in der Regel für zwei Jahre und kann verlängert werden.
Was ist eine Auskunftssperre?

Eine Auskunftssperre ist eine Schutzmaßnahme, die verhindert, dass das Einwohnermeldeamt Auskünfte über eine bestimmte Person erteilt. Wichtige Punkte sind:

  • Sie wird auf Antrag der betroffenen Person eingerichtet.
  • Gründe können Gefährdungen der Person oder ihrer Angehörigen sein, z.B. bei Stalking oder Bedrohungen.
  • Die Sperre gilt in der Regel für zwei Jahre und kann verlängert werden.
  • Auch bei bestehender Sperre können Behörden in begründeten Fällen Auskünfte erhalten.
  • Privatpersonen oder Unternehmen erhalten keine Auskünfte, wenn eine Sperre vorliegt.
Kann ich eine andere Person bevollmächtigen, meine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt vorzunehmen?

Ja, Sie können eine andere Person bevollmächtigen:

  • Sie benötigen dafür eine schriftliche Vollmacht.
  • Die bevollmächtigte Person muss Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie die ausgefüllten Anmeldeformulare vorlegen.
  • In einigen Fällen kann eine persönliche Vorsprache dennoch erforderlich sein, besonders bei der ersten Anmeldung in Deutschland.
Gibt es Fristen zur Anmeldung beim Einwohnermeldeamt?

Ja, es gibt Fristen:

  • In den meisten Bundesländern müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in eine neue Wohnung anmelden.
  • Bei Überschreitung dieser Frist kann ein Bußgeld verhängt werden.
  • Die genaue Frist kann je nach Bundesland variieren, daher sollten Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrem lokalen Einwohnermeldeamt erkundigen.
Einwohnermeldeamt Jever

Jever [ˈjeːfɐ] ist die Kreisstadt des Landkreises Friesland in Niedersachsen, Deutschland und staatlich anerkannter Erholungsort. Der Name der Stadt ist durch die gleichnamige Biermarke international bekannt. Inoffiziell wird Jever auch als Marienstadt bezeichnet.[2] Dieser Beiname weist auf Fräulein Maria, die letzte Herrin von Jever, hin. Während ihrer Herrschaft erhielt Jever 1536 die Stadtrechte. Die Bewohner Jevers heißen Jeveraner. Die Bezeichnung leitet sich vom neulateinischen ieverani her. In früheren Zeiten war auch die Bezeichnung Jeveringer geläufig.[3] Das zum Stadtnamen gehörige Adjektiv lautet jeversch.
BundeslandNiedersachsen
LandkreisFriesland
Einwohner14.550 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl26441
Vorwahl04461
Am Kirchplatz 11, 26441 Jever
Am Kirchplatz 11, 26441 Jever 26441 DE
OrtsteileAuskndigerei, Berg, Eckermoor, Fischershäuser, Gotteskammer, Hohewarf, Husum, Husumermeer, Intsken, Kattens, Kleiburg, KleinSchenum, KleinSorgenfrei, Schenum, Schwemme, Sorgenfrei, Wiedel, Auskündigerei, Berg, Eckermoor, Fischershäuser, Gotteskammer, Hohewarf, Husum, Husumermeer, Intüsken, Kattens, Kleiburg, KleinFolkertshausen, KleinSchenum, KleinSorgenfrei, Schenum, Schwemme, Sorgenfrei, Wiedel
Adressen:
1. Stadt Jever, Am Markt 1, 26441 Jever
2. Landkreis Friesland, Am Kirchplatz 1, 26441 Jever
3. Standesamt Jever, Am Markt 1, 26441 Jever

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Das Einwohnermeldeamt darf nur den Namen und die Adresse der Person herausgeben. Telefonnummern, Arbeitgeber oder Verwandte der Person sind dem Meldeamt nicht bekannt und das Amt hat auch keinen Zugriff auf diese Daten.