Einwohnermeldeamt Auskunft Jever

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Einwohnermeldeamt24 Jever
Sie suchen eine aktuelle Adresse von jemandem, können diese aber nicht finden, da die gesuchte Person nicht im Telefonbuch eingetragen ist? 
Wir finden jeden! 
Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

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Personensuche Jever - Daten der gesuchten Person

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Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
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FAQ

Muss ich mich abmelden, wenn ich innerhalb derselben Stadt umziehe?

Nein, bei einem Umzug innerhalb derselben Stadt:

  • Ist keine Abmeldung erforderlich
  • Reicht eine Ummeldung mit Angabe der neuen Adresse
  • Muss die Ummeldung innerhalb von zwei Wochen nach Einzug erfolgen
Wird die gesuchte Person über die Anfrage informiert?

Die Information der gesuchten Person hängt von der Art der Auskunft ab:

  1. Einfache Melderegisterauskunft:

    • Die Person wird in der Regel nicht informiert.
    • Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Information.
  2. Erweiterte Melderegisterauskunft:

    • Die betroffene Person muss über die erteilte Auskunft und den Empfänger informiert werden.
    • Dies geschieht in der Regel schriftlich durch das Einwohnermeldeamt.
  3. Behördliche Anfragen:

    • Bei Anfragen von Behörden erfolgt meist keine Information der betroffenen Person.
  4. Bei Auskunftssperren:

    • Wenn eine Anfrage trotz Auskunftssperre erfolgt, wird die betroffene Person in der Regel informiert.
  5. Sonderregelungen:

    • In einigen Bundesländern gibt es Regelungen, die eine Information auch bei einfachen Auskünften vorsehen.
    • Die genauen Bestimmungen können je nach Bundesland und Gemeinde variieren.
Kann ich über Ihre Webseite auch weitere Informationen über eine Person erhalten (z.B. Familienstand, frühere Adressen)?
  • Über eine einfache Melderegisterauskunft erhalten Sie nur Name, Doktorgrad und aktuelle Anschrift.
  • Weitere Informationen wie Familienstand oder frühere Adressen fallen unter die erweiterte Melderegisterauskunft.
  • Für eine erweiterte Auskunft müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.
  • Die Webseite des Einwohnermeldeamts bietet in der Regel nur die Möglichkeit, eine einfache Auskunft zu beantragen.
  • Für eine erweiterte Auskunft müssen Sie sich direkt an das zuständige Einwohnermeldeamt wenden und Ihr Interesse begründen.
Kann ich verhindern, dass meine Daten aus dem Einwohnermelderegister an Dritte weitergegeben werden?

Ja, Sie haben verschiedene Möglichkeiten:

  • Sie können eine allgemeine Auskunftssperre beantragen.
  • Es gibt die Option, der Weitergabe Ihrer Daten an bestimmte Gruppen (z.B. Adressbuchverlage) zu widersprechen.
  • Für besondere Fälle (z.B. Gefährdung) können Sie eine erweiterte Auskunftssperre beantragen.
Welche Arten von Personensuchen bietet das Einwohnermeldeamt an?

Das Einwohnermeldeamt bietet zwei Hauptarten von Personensuchen an:

  1. Einfache Melderegisterauskunft:

    • Enthält Name, Doktorgrad und aktuelle Anschrift
    • Kann von jedem beantragt werden
    • Kein Nachweis eines berechtigten Interesses erforderlich
  2. Erweiterte Melderegisterauskunft:

    • Enthält zusätzliche Informationen wie Geburtsdatum, frühere Namen, frühere Anschriften
    • Erfordert den Nachweis eines berechtigten Interesses
    • Wird nur in begründeten Fällen erteilt

Zusätzlich gibt es spezielle Auskünfte für Behörden und andere berechtigte Stellen, die umfangreichere Informationen enthalten können.

Einwohnermeldeamt Jever

Jever [ˈjeːfɐ] ist die Kreisstadt des Landkreises Friesland in Niedersachsen, Deutschland und staatlich anerkannter Erholungsort. Der Name der Stadt ist durch die gleichnamige Biermarke international bekannt. Inoffiziell wird Jever auch als Marienstadt bezeichnet.[2] Dieser Beiname weist auf Fräulein Maria, die letzte Herrin von Jever, hin. Während ihrer Herrschaft erhielt Jever 1536 die Stadtrechte. Die Bewohner Jevers heißen Jeveraner. Die Bezeichnung leitet sich vom neulateinischen ieverani her. In früheren Zeiten war auch die Bezeichnung Jeveringer geläufig.[3] Das zum Stadtnamen gehörige Adjektiv lautet jeversch.
BundeslandNiedersachsen
LandkreisFriesland
Einwohner14.550 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl26441
Vorwahl04461
Am Kirchplatz 11, 26441 Jever
Am Kirchplatz 11, 26441 Jever 26441 DE
OrtsteileAuskndigerei, Berg, Eckermoor, Fischershäuser, Gotteskammer, Hohewarf, Husum, Husumermeer, Intsken, Kattens, Kleiburg, KleinSchenum, KleinSorgenfrei, Schenum, Schwemme, Sorgenfrei, Wiedel, Auskündigerei, Berg, Eckermoor, Fischershäuser, Gotteskammer, Hohewarf, Husum, Husumermeer, Intüsken, Kattens, Kleiburg, KleinFolkertshausen, KleinSchenum, KleinSorgenfrei, Schenum, Schwemme, Sorgenfrei, Wiedel
Adressen:
1. Stadt Jever, Am Markt 1, 26441 Jever
2. Landkreis Friesland, Am Kirchplatz 1, 26441 Jever
3. Standesamt Jever, Am Markt 1, 26441 Jever

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Jede Person, die dauerhaft in Deutschland wohnt, ist verpflichtet, sich beim örtlichen Meldeamt ihres Wohnortes zu registrieren.