Um eine Auskunftssperre zu beantragen:
Eine Abmeldung ist erforderlich:
Eine erweiterte Melderegisterauskunft bietet umfangreichere Informationen als die einfache Auskunft:
Ja, in vielen Fällen ist eine Abmeldung per Post möglich:
Wenn Sie Ihre neue Adresse nicht rechtzeitig melden: