Einwohnermeldeamt Auskunft Kirchheim unter teck

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Einwohnermeldeamt24 Kirchheim unter teck
Sie suchen eine aktuelle Adresse von jemandem, können diese aber nicht finden, da die gesuchte Person nicht im Telefonbuch eingetragen ist? 
Wir finden jeden! 
Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

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Personensuche Kirchheim unter teck - Daten der gesuchten Person

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Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
Datenschutz
Wir verweisen hiermit nochmals ausdrücklich auf unsere Datenschutzerklärung, Abschnitt Bestellbearbeitung.

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FAQ

Muss ich mein Visum beim Einwohnermeldeamt vorlegen?
  • Für EU-Bürger: In der Regel nicht erforderlich.
  • Für Nicht-EU-Bürger: Ja, Sie müssen in der Regel Ihr Visum oder Ihren Aufenthaltstitel vorlegen.
  • Es ist ratsam, alle relevanten Dokumente mitzubringen, um den Anmeldeprozess zu erleichtern.
Wie kann ich eine Auskunftssperre beim Einwohnermeldeamt beantragen?

Um eine Auskunftssperre zu beantragen:

  1. Stellen Sie einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Einwohnermeldeamt.
  2. Legen Sie Gründe dar, die eine Gefährdung glaubhaft machen (z.B. Bedrohung, Stalking).
  3. Fügen Sie möglichst Nachweise bei (z.B. Polizeiberichte, eidesstattliche Versicherungen).
  4. Die Sperre gilt in der Regel für zwei Jahre und kann verlängert werden.
Wer darf eine Einwohnermeldeamtsanfrage stellen und welche Daten erhält man?

Die Berechtigung zur Anfrage und die erhaltenen Daten variieren:

  1. Jede Person oder Organisation:

    • Darf eine einfache Melderegisterauskunft beantragen
    • Erhält Vor- und Familienname, Doktorgrad, aktuelle Anschrift
  2. Personen oder Organisationen mit berechtigtem Interesse:

    • Können eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen
    • Erhalten zusätzliche Daten wie Geburtsdatum, frühere Anschriften etc.
    • Müssen das berechtigte Interesse nachweisen
  3. Behörden und öffentliche Stellen:

    • Haben Zugriff auf umfangreichere Daten für dienstliche Zwecke
    • Benötigen in der Regel keine Begründung
  4. Spezielle Berechtigte (z.B. Religionsgemeinschaften, Parteien):

    • Erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Zugang zu relevanten Daten
Kann ich auch nach Personen suchen, die im Ausland wohnen?
  • Grundsätzlich nein, das deutsche Einwohnermeldeamt führt nur Daten von in Deutschland gemeldeten Personen.
  • Für Personen, die ins Ausland verzogen sind, kann das letzte deutsche Einwohnermeldeamt eventuell Auskunft über den Wegzug ins Ausland geben.
  • Die genaue Adresse im Ausland wird in der Regel nicht mitgeteilt.
  • Für Personensuchen im Ausland müssen Sie sich an die zuständigen Behörden des jeweiligen Landes wenden.
Kann ich meine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt per Post erledigen?
Ja, in den meisten Fällen können Sie sich per Post abmelden. Senden Sie dazu das ausgefüllte Abmeldeformular zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses an das zuständige Einwohnermeldeamt. Erkundigen Sie sich vorher bei Ihrer Gemeinde, ob zusätzliche Unterlagen erforderlich sind.,
Einwohnermeldeamt Kirchheim unter Teck

Kirchheim unter Teck ist eine Mittelstadt in Baden-Württemberg, etwa 25 km südöstlich von Stuttgart. Sie gehört zur Region Stuttgart und zur europäischen Metropolregion Stuttgart. Sie ist die viertgrößte Stadt des Landkreises Esslingen und bildet ein Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden.
BundeslandBaden-Württemberg
RegierungsbezirkStuttgart
LandkreisEsslingen
Einwohner40.954 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl73230
Vorwahl07021
Marktstraße 14, 73230 Kirchheim unter Teck
Marktstraße 14, 73230 Kirchheim unter Teck 73230 DE
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kirchheim unter Teck
Rathausplatz 1
73230 Kirchheim unter Teck

2. Hauptzollamt Stuttgart
Gaisburgstraße 20
70186 Stuttgart

3. Landratsamt Esslingen
Wilhelmstraße 3
73728 Esslingen am Neckar

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Alle Person, die sich dauerhaft in Deutschland angemeldet haben, sind verpflichtet, sich beim örtlichen Meldeamt ihres Wohnortes zu registrieren.