Einwohnermeldeamt Auskunft Kirchhundem

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Einwohnermeldeamt24 Kirchhundem
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Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

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Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
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FAQ

Was ist eine Auskunftssperre?

Eine Auskunftssperre ist eine Schutzmaßnahme, die verhindert, dass das Einwohnermeldeamt Auskünfte über eine bestimmte Person erteilt. Wichtige Punkte sind:

  • Sie wird auf Antrag der betroffenen Person eingerichtet.
  • Gründe können Gefährdungen der Person oder ihrer Angehörigen sein, z.B. bei Stalking oder Bedrohungen.
  • Die Sperre gilt in der Regel für zwei Jahre und kann verlängert werden.
  • Auch bei bestehender Sperre können Behörden in begründeten Fällen Auskünfte erhalten.
  • Privatpersonen oder Unternehmen erhalten keine Auskünfte, wenn eine Sperre vorliegt.
In welchen Fällen muss ich mich abmelden?

Sie müssen sich abmelden:

  • Bei Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde in Deutschland
  • Bei Umzug ins Ausland
  • Bei Aufgabe eines Zweitwohnsitzes
  • Bei längerfristigem Auslandsaufenthalt (über 6 Monate)
In welchen Fällen darf das Einwohnermeldeamt keine Auskunft erteilen?

Das Einwohnermeldeamt darf in folgenden Fällen keine Auskunft erteilen:

  1. Wenn eine Auskunftssperre vorliegt, z.B. aufgrund einer Gefährdung der betroffenen Person.
  2. Bei Personen in Justizvollzugsanstalten, psychiatrischen Einrichtungen oder Frauenhäusern.
  3. Wenn die Daten für statistische Zwecke anonymisiert wurden.
  4. Bei Prominenten oder Personen des öffentlichen Lebens, die eine Auskunftssperre beantragt haben.
  5. Wenn der Anfragende kein berechtigtes Interesse nachweisen kann (bei erweiterten Auskünften).
  6. Bei minderjährigen Personen, wenn die Eltern einer Auskunftserteilung widersprochen haben.
Was ist eine Zweitwohnung und wann brauche ich sie?

Eine Zweitwohnung ist:

  • Ein zusätzlicher Wohnsitz neben dem Hauptwohnsitz.
  • Oft genutzt von Berufspendlern, Studenten oder bei Fernbeziehungen.
  • Muss beim Einwohnermeldeamt angemeldet werden.
  • Kann in einigen Gemeinden zweitwohnungssteuerpflichtig sein.
Welche Aufgaben hat das Einwohnermeldeamt?

Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für:

  • Registrierung von An-, Um- und Abmeldungen
  • Ausstellung von Meldebescheinigungen
  • Führung des Melderegisters
  • Auskunft aus dem Melderegister (z.B. für Behörden)
  • Verwaltung von Personalausweisen und Reisepässen
  • Durchführung von Wahlen und Volkszählungen
Einwohnermeldeamt Kirchhundem

Kirchhundem ist eine Gemeinde, die zum 1. Juli 1969 als Ergebnis einer kommunalen Neugliederung entstanden ist. Sie liegt im Sauerland, im Südosten Nordrhein-Westfalens und umfasst 37 Ortsteile. Mit 147,91 Quadratkilometern ist sie die flächengrößte Gemeinde des Kreises Olpe. Es ist anzunehmen, dass das Gebiet der heutigen Gemeinde Kirchhundem ab dem 8./9. Jahrhundert besiedelt worden ist. Der Raum wurde durch Rodungsbauern erschlossen, und zwar zunächst im Gebiet um das Alte Feld bei Kirchhundem und im Olpetal. Sichere schriftliche Erwähnungen der Orte gibt es seit der Mitte des 13. Jahrhunderts.[2] Wirtschaftlich geprägt war das Gebiet lange durch den Erzbergbau, Hütten- und Hammerwerke, die hier betrieben wurden. Die Infrastruktur wurde 1861 durch den Bau der Ruhr-Sieg-Eisenbahn erheblich aufgewertet.
BundeslandNordrhein-Westfalen
RegierungsbezirkArnsberg
KreisOlpe
Einwohner11.220 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl57399
Vorwahlen02723, 02764, 02759
Hundemstraße 35, 57399 Kirchhundem
Hundemstraße 35, 57399 Kirchhundem 57399 DE
Adressen:
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Bei einer Melderegisterauskunft erhalten sie den vollen Name der Person, inklusive aller Vornamen und eventuell vorhandener akademischer Titel.