Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für:
Das Einwohnermeldeamt bietet zwei Hauptarten von Personensuchen an:
Einfache Melderegisterauskunft:
Erweiterte Melderegisterauskunft:
Zusätzlich gibt es spezielle Auskünfte für Behörden und andere berechtigte Stellen, die umfangreichere Informationen enthalten können.
Ja, Sie können eine andere Person bevollmächtigen:
Eine Zweitwohnung ist:
Wenn Sie Ihre neue Adresse nicht rechtzeitig melden: