Einwohnermeldeamt Auskunft Lübbenau-spreewald

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Einwohnermeldeamt24 Lübbenau-spreewald
Sie suchen eine aktuelle Adresse von jemandem, können diese aber nicht finden, da die gesuchte Person nicht im Telefonbuch eingetragen ist? 
Wir finden jeden! 
Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

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Lübbenau-spreewald Daten der gesuchten Person

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Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
Datenschutz
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Sie können Ihren Auftrag auf der nächsten Seite nochmals kontrollieren und korrigieren.

FAQ

Wird die gesuchte Person über die Anfrage informiert?

Die Information der gesuchten Person hängt von der Art der Auskunft ab:

  1. Einfache Melderegisterauskunft:

    • Die Person wird in der Regel nicht informiert.
    • Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Information.
  2. Erweiterte Melderegisterauskunft:

    • Die betroffene Person muss über die erteilte Auskunft und den Empfänger informiert werden.
    • Dies geschieht in der Regel schriftlich durch das Einwohnermeldeamt.
  3. Behördliche Anfragen:

    • Bei Anfragen von Behörden erfolgt meist keine Information der betroffenen Person.
  4. Bei Auskunftssperren:

    • Wenn eine Anfrage trotz Auskunftssperre erfolgt, wird die betroffene Person in der Regel informiert.
  5. Sonderregelungen:

    • In einigen Bundesländern gibt es Regelungen, die eine Information auch bei einfachen Auskünften vorsehen.
    • Die genauen Bestimmungen können je nach Bundesland und Gemeinde variieren.
Welche Arten von Personensuchen bietet das Einwohnermeldeamt an?

Das Einwohnermeldeamt bietet zwei Hauptarten von Personensuchen an:

  1. Einfache Melderegisterauskunft:

    • Enthält Name, Doktorgrad und aktuelle Anschrift
    • Kann von jedem beantragt werden
    • Kein Nachweis eines berechtigten Interesses erforderlich
  2. Erweiterte Melderegisterauskunft:

    • Enthält zusätzliche Informationen wie Geburtsdatum, frühere Namen, frühere Anschriften
    • Erfordert den Nachweis eines berechtigten Interesses
    • Wird nur in begründeten Fällen erteilt

Zusätzlich gibt es spezielle Auskünfte für Behörden und andere berechtigte Stellen, die umfangreichere Informationen enthalten können.

Wie lange speichert das Einwohnermeldeamt meine personenbezogenen Daten?
  • Grundsätzlich werden die Daten dauerhaft gespeichert.
  • Nach Wegzug oder Tod werden die Daten noch für begrenzte Zeit aufbewahrt (meist 5-30 Jahre, je nach Bundesland).
  • Bestimmte Daten können auf Antrag gelöscht werden, wenn keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
In welchen Fällen darf das Einwohnermeldeamt keine Auskunft erteilen?

Das Einwohnermeldeamt darf in folgenden Fällen keine Auskunft erteilen:

  1. Wenn eine Auskunftssperre vorliegt, z.B. aufgrund einer Gefährdung der betroffenen Person.
  2. Bei Personen in Justizvollzugsanstalten, psychiatrischen Einrichtungen oder Frauenhäusern.
  3. Wenn die Daten für statistische Zwecke anonymisiert wurden.
  4. Bei Prominenten oder Personen des öffentlichen Lebens, die eine Auskunftssperre beantragt haben.
  5. Wenn der Anfragende kein berechtigtes Interesse nachweisen kann (bei erweiterten Auskünften).
  6. Bei minderjährigen Personen, wenn die Eltern einer Auskunftserteilung widersprochen haben.
Kann ich eine andere Person bevollmächtigen, meine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt vorzunehmen?

Ja, Sie können eine andere Person bevollmächtigen:

  • Sie benötigen dafür eine schriftliche Vollmacht.
  • Die bevollmächtigte Person muss Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie die ausgefüllten Anmeldeformulare vorlegen.
  • In einigen Fällen kann eine persönliche Vorsprache dennoch erforderlich sein, besonders bei der ersten Anmeldung in Deutschland.
Einwohnermeldeamt Lübbenau-Spreewald

Lübbenau/Spreewald , niedersorbisch Lubnjow/Błota[3], ist eine Stadt im Landkreis Oberspreewald-Lausitz in Brandenburg, etwa 80 km südöstlich von Berlin. Lübbenau liegt in der Niederlausitz und ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft „Städte mit historischen Stadtkernen“ des Landes Brandenburg.

Bundesland Brandenburg
Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Einwohner 16.090 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl 03222
Vorwahlen 03542, 03541 (Bischdorf), 035456 (Hindenberg, Klein Radden)
Adresse der Stadtverwaltung Kirchplatz 1, 03222 Lübbenau/Spreewald

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Öffnungszeiten des Meldeamtes: