Einwohnermeldeamt Auskunft Landshut

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Einwohnermeldeamt24 Landshut
Sie suchen eine aktuelle Adresse von jemandem, können diese aber nicht finden, da die gesuchte Person nicht im Telefonbuch eingetragen ist? 
Wir finden jeden! 
Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

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Personensuche Landshut - Daten der gesuchten Person

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Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
Datenschutz
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FAQ

In welchen Fällen muss ich mich abmelden?

Eine Abmeldung ist erforderlich:

  • Bei Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde in Deutschland
  • Bei Umzug ins Ausland
  • Bei Aufgabe eines Zweitwohnsitzes
  • Bei längerfristigem Auslandsaufenthalt (über 6 Monate)
In welchen Fällen muss man sich beim Einwohnermeldeamt abmelden?

Sie müssen sich beim Einwohnermeldeamt abmelden, wenn:

  • Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde in Deutschland umziehen
  • Sie ins Ausland ziehen (auch bei vorübergehendem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten)
  • Sie Ihren Zweitwohnsitz aufgeben
Was mache ich, wenn ich mich abmelden muss, aber noch keine neue Adresse habe?

In diesem Fall:

  1. Melden Sie sich trotzdem ab und geben Sie eine vorläufige Adresse an (z.B. von Verwandten).
  2. Informieren Sie das Einwohnermeldeamt, sobald Ihre endgültige Adresse feststeht.
  3. Bei Umzug ins Ausland können Sie oft "Adresse unbekannt" angeben.
Kann ich über Ihre Webseite auch weitere Informationen über eine Person erhalten (z.B. Familienstand, frühere Adressen)?
  • Über eine einfache Melderegisterauskunft erhalten Sie nur Name, Doktorgrad und aktuelle Anschrift.
  • Weitere Informationen wie Familienstand oder frühere Adressen fallen unter die erweiterte Melderegisterauskunft.
  • Für eine erweiterte Auskunft müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.
  • Die Webseite des Einwohnermeldeamts bietet in der Regel nur die Möglichkeit, eine einfache Auskunft zu beantragen.
  • Für eine erweiterte Auskunft müssen Sie sich direkt an das zuständige Einwohnermeldeamt wenden und Ihr Interesse begründen.
Was ist eine einfache Melderegisterauskunft?

Eine einfache Melderegisterauskunft ist die häufigste Form der Auskunft aus dem Melderegister:

  • Sie kann von jeder Person oder Organisation beantragt werden.
  • Es muss kein besonderer Grund angegeben werden.
  • Sie enthält nur grundlegende Informationen: Vor- und Familienname, Doktorgrad und aktuelle Anschrift.
  • Bei Wegzug ins Ausland oder Versterben wird dies mitgeteilt, aber keine neue Adresse oder das Sterbedatum.
  • Die Auskunft ist kostenpflichtig, die Gebühren variieren je nach Gemeinde.
Einwohnermeldeamt Landshut

Landshut ist eine kreisfreie Stadt in Deutschland im süd-östlichen Bayern. Sie ist Sitz der Regierung von Niederbayern und des gleichnamigen Bezirks Niederbayern, sowie Verwaltungssitz des Landkreises Landshut. Mit 71.193 Einwohnern[2] ist Landshut vor Passau die größte Stadt Niederbayerns sowie nach Regensburg die zweitgrößte Stadt Ostbayerns. Im bayernweiten Vergleich der Einwohnerzahlen liegt sie auf Rang 11 nach Bayreuth . Das Oberzentrum an der Isar ist nordöstlicher Schwerpunkt der Metropolregion München.
BundeslandBayern
RegierungsbezirkNiederbayern
Einwohner73.150 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen84028–84036
Vorwahl0871
Altstadt 315, 84028 Landshut
Altstadt 315, 84028 Landshut 84028 DE
OrtsteileAich, Aign, Albing, Allmannsdorf, Almenhof, Altenbach, AmKlosterholz, Attenkofen, Aubach, Auloh, Bartreith, Berggrub, Berndorf, Binsham, Brenneisen, Dax, Dettenkofen, Duniwang, EckadStraß, Ehrnstorf, Eierkam, Englberg, Eugenbach, Feichten, Frauenberg, Gammel, Ganslberg, Glöcklberg, Gräben, Grammelkam, Grandsberg, Gretlmhle, Grillberg, Gstaudach, Haag, Hachelstuhl, Hader, Hagrain, Hart, Hascherkeller
Adressen:
1. Stadt Landshut, Altstadt 315, 84028 Landshut
2. Landratsamt Landshut, Heiliggeiststraße 1, 84028 Landshut
3. Finanzamt Landshut, Gabelsbergerstraße 22, 84028 Landshut

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Alle Einwohner, die sich dauerhaft in Deutschland angemeldet haben, sind verpflichtet, sich beim örtlichen Meldeamt ihres Wohnortes zu anzumelden.