Einwohnermeldeamt Auskunft Lierschied

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Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
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FAQ

Was ist eine Auskunftssperre?

Eine Auskunftssperre ist eine Schutzmaßnahme, die verhindert, dass das Einwohnermeldeamt Auskünfte über eine bestimmte Person erteilt. Wichtige Punkte sind:

  • Sie wird auf Antrag der betroffenen Person eingerichtet.
  • Gründe können Gefährdungen der Person oder ihrer Angehörigen sein, z.B. bei Stalking oder Bedrohungen.
  • Die Sperre gilt in der Regel für zwei Jahre und kann verlängert werden.
  • Auch bei bestehender Sperre können Behörden in begründeten Fällen Auskünfte erhalten.
  • Privatpersonen oder Unternehmen erhalten keine Auskünfte, wenn eine Sperre vorliegt.
Wird die gesuchte Person über die Anfrage informiert?

Die Information der gesuchten Person hängt von der Art der Auskunft ab:

  1. Einfache Melderegisterauskunft:

    • Die Person wird in der Regel nicht informiert.
    • Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Information.
  2. Erweiterte Melderegisterauskunft:

    • Die betroffene Person muss über die erteilte Auskunft und den Empfänger informiert werden.
    • Dies geschieht in der Regel schriftlich durch das Einwohnermeldeamt.
  3. Behördliche Anfragen:

    • Bei Anfragen von Behörden erfolgt meist keine Information der betroffenen Person.
  4. Bei Auskunftssperren:

    • Wenn eine Anfrage trotz Auskunftssperre erfolgt, wird die betroffene Person in der Regel informiert.
  5. Sonderregelungen:

    • In einigen Bundesländern gibt es Regelungen, die eine Information auch bei einfachen Auskünften vorsehen.
    • Die genauen Bestimmungen können je nach Bundesland und Gemeinde variieren.
Wie kann ich eine Auskunftssperre beim Einwohnermeldeamt beantragen?

Um eine Auskunftssperre zu beantragen:

  1. Stellen Sie einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Einwohnermeldeamt.
  2. Legen Sie Gründe dar, die eine Gefährdung glaubhaft machen (z.B. Bedrohung, Stalking).
  3. Fügen Sie möglichst Nachweise bei (z.B. Polizeiberichte, eidesstattliche Versicherungen).
  4. Die Sperre gilt in der Regel für zwei Jahre und kann verlängert werden.
Kann ich über Ihre Webseite auch weitere Informationen über eine Person erhalten (z.B. Familienstand, frühere Adressen)?
  • Über eine einfache Melderegisterauskunft erhalten Sie nur Name, Doktorgrad und aktuelle Anschrift.
  • Weitere Informationen wie Familienstand oder frühere Adressen fallen unter die erweiterte Melderegisterauskunft.
  • Für eine erweiterte Auskunft müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.
  • Die Webseite des Einwohnermeldeamts bietet in der Regel nur die Möglichkeit, eine einfache Auskunft zu beantragen.
  • Für eine erweiterte Auskunft müssen Sie sich direkt an das zuständige Einwohnermeldeamt wenden und Ihr Interesse begründen.
Kann ich über das Einwohnermeldeamt den Aufenthaltsort einer Person ermitteln?
  • Ja, über eine Melderegisterauskunft können Sie die aktuelle Anschrift einer Person erfragen.
  • Für eine einfache Auskunft benötigen Sie den vollständigen Namen und idealerweise weitere Identifizierungsmerkmale der gesuchten Person.
  • Bei häufigen Namen kann es notwendig sein, zusätzliche Informationen wie das Geburtsdatum anzugeben.
  • Beachten Sie, dass eine Auskunftssperre oder andere Einschränkungen die Auskunft verhindern können.
  • Der genaue Aufenthaltsort (z.B. bei vorübergehender Abwesenheit) wird nicht mitgeteilt, nur die Meldeadresse.
Einwohnermeldeamt Lierschied

Lierschied ist eine Ortsgemeinde im Rhein-Lahn-Kreis in Rheinland-Pfalz. Sie gehört der Verbandsgemeinde Loreley an, die ihren Verwaltungssitz in St. Goarshausen hat.
BundeslandRheinland-Pfalz
LandkreisRhein-Lahn-Kreis
Einwohner482 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl56357
Vorwahl06771
Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen
Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen 56357 DE
Adressen:
1. Gemeinde Lierschied
Hauptstraße 1
56357 Lierschied

2. Verbandsgemeinde Loreley
Am Markt 1
56346 Sankt Goarshausen

3. Landkreis Rhein-Lahn-Kreis
Wilhelmstraße 24
56337 Nastätten

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Datenstand Einwohnermeldeamtadresse 2012-2020