Für eine Personensuche über das Einwohnermeldeamt müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Für eine einfache Melderegisterauskunft:
Für eine erweiterte Melderegisterauskunft:
Allgemeine Voraussetzungen:
Die Information der gesuchten Person hängt von der Art der Auskunft ab:
Einfache Melderegisterauskunft:
Erweiterte Melderegisterauskunft:
Behördliche Anfragen:
Bei Auskunftssperren:
Sonderregelungen:
Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für:
Das Einwohnermeldeamt darf in folgenden Fällen keine Auskunft erteilen:
Ja, Sie können eine andere Person bevollmächtigen: