Ja, in vielen Fällen ist eine Abmeldung per Post möglich:
Wenn Sie Ihre neue Adresse nicht rechtzeitig melden:
Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für:
Sie müssen sich beim Einwohnermeldeamt abmelden, wenn:
Eine einfache Melderegisterauskunft ist die häufigste Form der Auskunft aus dem Melderegister: