Einwohnermeldeamt Auskunft Meschede

Einwohnermeldeamt24 ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
Einwohnermeldeamt24 Meschede
Sie suchen eine aktuelle Adresse von jemandem, können diese aber nicht finden, da die gesuchte Person nicht im Telefonbuch eingetragen ist? 
Wir finden jeden! 
Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

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Personensuche Meschede - Daten der gesuchten Person

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Ihre Daten

Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
Datenschutz
Wir verweisen hiermit nochmals ausdrücklich auf unsere Datenschutzerklärung, Abschnitt Bestellbearbeitung.

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Sie können Ihren Auftrag auf der nächsten Seite nochmals kontrollieren und korrigieren.

FAQ

Wie läuft eine Personensuche über das Einwohnermeldeamt ab?

Eine Personensuche über das Einwohnermeldeamt läuft typischerweise wie folgt ab:

  1. Antragstellung:

    • Online über die Website des Einwohnermeldeamts oder persönlich vor Ort
    • Angabe der erforderlichen Daten zur gesuchten Person
    • Bei erweiterter Auskunft: Darlegung des berechtigten Interesses
  2. Bearbeitung:

    • Prüfung der Angaben und ggf. des berechtigten Interesses
    • Suche im Melderegister
  3. Ergebnismitteilung:

    • Bei erfolgreicher Suche: Übermittlung der zulässigen Informationen
    • Bei erfolgloser Suche: Information über das negative Suchergebnis
  4. Gebührenerhebung:

    • Berechnung und Einzug der Verwaltungsgebühr
  5. Bei erweiterter Auskunft:

    • Information der gesuchten Person über die erteilte Auskunft

Der gesamte Prozess kann je nach Arbeitsaufkommen und Art der Anfrage einige Tage bis wenige Wochen dauern.

Wird die gesuchte Person über die Anfrage informiert?

Die Information der gesuchten Person hängt von der Art der Auskunft ab:

  1. Einfache Melderegisterauskunft:

    • Die Person wird in der Regel nicht informiert.
    • Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Information.
  2. Erweiterte Melderegisterauskunft:

    • Die betroffene Person muss über die erteilte Auskunft und den Empfänger informiert werden.
    • Dies geschieht in der Regel schriftlich durch das Einwohnermeldeamt.
  3. Behördliche Anfragen:

    • Bei Anfragen von Behörden erfolgt meist keine Information der betroffenen Person.
  4. Bei Auskunftssperren:

    • Wenn eine Anfrage trotz Auskunftssperre erfolgt, wird die betroffene Person in der Regel informiert.
  5. Sonderregelungen:

    • In einigen Bundesländern gibt es Regelungen, die eine Information auch bei einfachen Auskünften vorsehen.
    • Die genauen Bestimmungen können je nach Bundesland und Gemeinde variieren.
Was mache ich, wenn ich mich abmelden muss, aber noch keine neue Adresse habe?

Wenn Sie sich abmelden müssen, aber noch keine neue Adresse haben:

  1. Melden Sie sich trotzdem ab und geben Sie eine vorläufige Adresse an (z.B. von Verwandten oder Freunden).
  2. Informieren Sie das Einwohnermeldeamt, sobald Sie Ihre endgültige Adresse kennen.
  3. Bei einem Umzug ins Ausland können Sie oft eine "Adresse unbekannt" angeben.
In welchen Fällen muss ich mich abmelden?

Eine Abmeldung ist erforderlich:

  • Bei Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde in Deutschland
  • Bei Umzug ins Ausland
  • Bei Aufgabe eines Zweitwohnsitzes
  • Bei längerfristigem Auslandsaufenthalt (über 6 Monate)
Kann ich meine Adresse auch aus dem Ausland beim Einwohnermeldeamt ändern?
Ja, Sie können Ihre Adresse auch aus dem Ausland ändern. Kontaktieren Sie dafür das zuständige Einwohnermeldeamt per E-Mail oder Post. In einigen Fällen ist auch eine Online-Änderung möglich. Beachten Sie, dass Sie möglicherweise beglaubigte Kopien Ihrer Dokumente einreichen müssen.
Einwohnermeldeamt Meschede

Meschede ist eine Mittelstadt im nördlichen Sauerland und seit 1975 Kreisstadt des Hochsauerlandkreises, Nordrhein-Westfalen, Deutschland. Bei der kommunalen Neugliederung im Jahr 1975 wurden die Gemeinden des Amtes Meschede, nämlich die Stadt Meschede und die Gemeinden Calle, Meschede-Land und Remblinghausen, die Stadt Eversberg und drei Gemeinden des Amtes Freienohl zu der neuen Stadt Meschede zusammengeschlossen.[2] Seit dem 24. Juli 2012 trägt Meschede offiziell den Titel Kreis- und Hochschulstadt.[3]
BundeslandNordrhein-Westfalen
RegierungsbezirkArnsberg
KreisHochsauerlandkreis
Einwohner31.317 (30. Juni 2022)[1]Vorlage:Infobox Verwaltungseinheit in Deutschland/Wartung/Noch nicht auf Metavorlage umgestellt
Postleitzahl59872
Vorwahlen029102903 (Freienohl incl. Berge, Bockum, Frenkhausen, Olpe, Voßwinkel, Wallen, Wennemen), 02934 (Grevenstein, Visbeck), 02937 (Brumlingsen)
Franz-Stahlmecke-Platz 2, 59872 Meschede
Franz-Stahlmecke-Platz 2, 59872 Meschede 59872 DE
OrtsteileBerghausen, Galiläa, Laer, Berghausen, Galiläa, Laer
Adressen:
1. Stadt Meschede, Hauptstraße 1, 59872 Meschede
2. Finanzamt Meschede, Am Schützenplatz 1, 59872 Meschede
3. Kreisverwaltung Hochsauerlandkreis, Wilhelmstraße 40, 59872 Meschede

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