Ja, in vielen Fällen ist eine Abmeldung per Post möglich:
Eine erweiterte Melderegisterauskunft bietet umfangreichere Informationen als die einfache Auskunft:
Im Einwohnermelderegister werden gespeichert:
Eine Meldebestätigung kann erforderlich sein für:
Eine Abmeldung ist erforderlich: