Einwohnermeldeamt Auskunft Morsbach

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Einwohnermeldeamt24 Morsbach
Sie suchen eine aktuelle Adresse von jemandem, können diese aber nicht finden, da die gesuchte Person nicht im Telefonbuch eingetragen ist? 
Wir finden jeden! 
Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

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Morsbach Daten der gesuchten Person

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Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
Datenschutz
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Sie können Ihren Auftrag auf der nächsten Seite nochmals kontrollieren und korrigieren.

FAQ

Was ist eine Auskunftssperre?

Eine Auskunftssperre ist eine Schutzmaßnahme, die verhindert, dass das Einwohnermeldeamt Auskünfte über eine bestimmte Person erteilt. Wichtige Punkte sind:

  • Sie wird auf Antrag der betroffenen Person eingerichtet.
  • Gründe können Gefährdungen der Person oder ihrer Angehörigen sein, z.B. bei Stalking oder Bedrohungen.
  • Die Sperre gilt in der Regel für zwei Jahre und kann verlängert werden.
  • Auch bei bestehender Sperre können Behörden in begründeten Fällen Auskünfte erhalten.
  • Privatpersonen oder Unternehmen erhalten keine Auskünfte, wenn eine Sperre vorliegt.
Welche Daten werden in einer Auskunft des Einwohnermeldeamts bereitgestellt?

Die bereitgestellten Daten hängen von der Art der Auskunft ab:

  1. Einfache Melderegisterauskunft:

    • Vor- und Familienname
    • Doktorgrad
    • Aktuelle Anschrift
  2. Erweiterte Melderegisterauskunft (zusätzlich zur einfachen Auskunft):

    • Geburtsdatum und Geburtsort
    • Frühere Namen (z.B. Geburtsname)
    • Staatsangehörigkeit
    • Frühere Anschriften
    • Bei Verstorbenen: Sterbedatum
  3. Für bestimmte Behörden oder in speziellen Fällen:

    • Familienstand
    • Gesetzliche Vertreter bei Minderjährigen oder Betreuten
    • Religionszugehörigkeit (nur für Religionsgemeinschaften)
In welchen Fällen muss ich mich abmelden?

Eine Abmeldung ist erforderlich:

  • Bei Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde in Deutschland
  • Bei Umzug ins Ausland
  • Bei Aufgabe eines Zweitwohnsitzes
  • Bei längerfristigem Auslandsaufenthalt (über 6 Monate)
Wie lange habe ich Zeit, um meine neue Adresse beim Einwohnermeldeamt zu melden?
Sie haben in der Regel zwei Wochen Zeit, um Ihre neue Adresse beim Einwohnermeldeamt zu melden. Diese Frist beginnt ab dem Tag des Einzugs in die neue Wohnung. In einigen Bundesländern kann die Frist abweichen, daher sollten Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrem lokalen Einwohnermeldeamt erkundigen.
Welche Aufgaben hat das Einwohnermeldeamt?

Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für:

  • Registrierung von An-, Um- und Abmeldungen
  • Ausstellung von Meldebescheinigungen
  • Führung und Aktualisierung des Melderegisters
  • Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister
  • Mitwirkung bei der Durchführung von Wahlen und Volkszählungen
  • Bearbeitung von Anträgen für Personalausweise und Reisepässe
Einwohnermeldeamt Morsbach

Morsbach ist eine Gemeinde im Oberbergischen Kreis in Nordrhein-Westfalen an der Grenze zu Rheinland-Pfalz.

Bundesland Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk Köln
Kreis Oberbergischer Kreis
Einwohner 10.093 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl 51597
Vorwahl 02294
Adresse der Gemeinde Bahnhofstr. 2, 51597 Morsbach
Website www.morsbach.de
Ortsteile Altenhofen, Alzen, AlzenerWeg, Alzerberg, Au, Birzel, Bitze, Böcklingen, Buchenmhle, Busenbach, Euelsloch, Hahn, Halle, Heide, Hellerseifen, Hemmerholz, Hohhäuschen, Hlstert, Kappenstein, Kömpel, Korseifen, Ltzelseifen, Neuhöhe, Niederdorf, Niederellingen, Niederwarnsbach, Niederzielenbach, Oberellingen, Oberwarnsbach, Ortseifen, Rhein, Rom, Rossenbach, Schlechtingen, Seifen, Siedenberg, Solseifen, Springe, Stentenbach, Stockshöhe
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Morsbach
Hauptstraße 24
51597 Morsbach

2. Bürgeramt Morsbach
Hauptstraße 24
51597 Morsbach

3. Ordnungsamt Morsbach
Hauptstraße 24
51597 Morsbach

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Jede Person, die dauerhaft in Deutschland wohnt, ist verpflichtet, sich beim örtlichen Meldeamt ihres Wohnortes zu registrieren.