Sie müssen sich beim Einwohnermeldeamt abmelden, wenn:
Das Einwohnermeldeamt darf in folgenden Fällen keine Auskunft erteilen:
Eine Auskunftssperre ist eine Schutzmaßnahme, die verhindert, dass das Einwohnermeldeamt Auskünfte über eine bestimmte Person erteilt. Wichtige Punkte sind: