Einwohnermeldeamt Auskunft Neustadt an der aisch

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Einwohnermeldeamt24 Neustadt an der aisch
Sie suchen eine aktuelle Adresse von jemandem, können diese aber nicht finden, da die gesuchte Person nicht im Telefonbuch eingetragen ist? 
Wir finden jeden! 
Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

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Personensuche Neustadt an der aisch - Daten der gesuchten Person

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Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
Datenschutz
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FAQ

Was ist eine erweiterte Melderegisterauskunft?

Eine erweiterte Melderegisterauskunft bietet umfangreichere Informationen als die einfache Auskunft:

  • Sie kann nur mit Nachweis eines berechtigten Interesses beantragt werden.
  • Zusätzliche Informationen können sein: frühere Namen, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, frühere Anschriften, Sterbedatum.
  • Berechtigte Interessen können rechtliche, wirtschaftliche oder öffentliche Gründe sein.
  • Die Gebühren sind höher als bei einer einfachen Auskunft.
  • Die betroffene Person wird über die erteilte Auskunft informiert.
Welche Aufgaben hat das Einwohnermeldeamt?

Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für:

  • Registrierung von An-, Um- und Abmeldungen
  • Ausstellung von Meldebescheinigungen
  • Führung und Aktualisierung des Melderegisters
  • Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister
  • Mitwirkung bei der Durchführung von Wahlen und Volkszählungen
  • Bearbeitung von Anträgen für Personalausweise und Reisepässe
Wofür benötige ich eine Meldebestätigung?

Eine Meldebestätigung kann erforderlich sein für:

  • Eröffnung eines Bankkontos
  • Anmeldung bei Versorgungsunternehmen (Strom, Gas, etc.)
  • Beantragung bestimmter Sozialleistungen
  • Nachweis des Wohnsitzes bei Behörden oder Arbeitgebern
  • Anmeldung eines Fahrzeugs
Kann ich eine andere Person bevollmächtigen, meine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt vorzunehmen?

Ja, Sie können eine andere Person bevollmächtigen:

  • Sie benötigen dafür eine schriftliche Vollmacht.
  • Die bevollmächtigte Person muss Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie die ausgefüllten Anmeldeformulare vorlegen.
  • In einigen Fällen kann eine persönliche Vorsprache dennoch erforderlich sein, besonders bei der ersten Anmeldung in Deutschland.
Muss ich mich abmelden, wenn ich innerhalb derselben Stadt umziehe?

Nein, bei einem Umzug innerhalb derselben Stadt:

  • Ist keine Abmeldung erforderlich
  • Reicht eine Ummeldung mit Angabe der neuen Adresse
  • Muss die Ummeldung innerhalb von zwei Wochen nach Einzug erfolgen
Einwohnermeldeamt Neustadt an der Aisch

Neustadt an der Aisch ist die Kreisstadt und neben Bad Windsheim eines der beiden Zentren des mittelfränkischen Landkreises Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim. Sie ist eine von 13 leistungsfähigen kreisangehörigen Gemeinden in Bayern. Historisch ging Neustadt im 13. Jahrhundert als von Nürnberger Burggrafen geschaffene „neue Stadt“ aus dem südlichen Teil des ehemaligen, seit etwa 741 nachweisbaren Königshofs Riedfeld, heute ein Ortsteil Neustadts, hervor.
BundeslandBayern
RegierungsbezirkMittelfranken
LandkreisNeustadt an der Aisch-Bad Windsheim
Einwohner13.319 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl91413
Vorwahl09161
Marktplatz 5, 91413 Neustadt an der Aisch
Marktplatz 5, 91413 Neustadt an der Aisch 91413 DE
Adressen:
1. Stadtverwaltung Neustadt an der Aisch
Hauptstraße 1
91413 Neustadt an der Aisch

2. Landratsamt Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
Am Schloß 1
91413 Neustadt an der Aisch

3. Finanzamt Neustadt an der Aisch
Schloßstraße 1
91413 Neustadt an der Aisch

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Alle Person, die sich dauerhaft in Deutschland angemeldet haben, sind verpflichtet, sich beim örtlichen Meldeamt ihres Wohnortes zu registrieren.