Einwohnermeldeamt Auskunft Obergurig

Einwohnermeldeamt24 ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
Einwohnermeldeamt24 Obergurig
Sie suchen eine aktuelle Adresse von jemandem, können diese aber nicht finden, da die gesuchte Person nicht im Telefonbuch eingetragen ist? 
Wir finden jeden! 
Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

Benötigen Sie eine Meldebescheinigung? Dann klicken Sie hier Meldebescheinigung Online anfordern

Personensuche Obergurig - Daten der gesuchten Person

Frühere Adresse (falls vorhanden)

Hiermit bestelle ich

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: 0,00

Ihre Daten

Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
Datenschutz
Wir verweisen hiermit nochmals ausdrücklich auf unsere Datenschutzerklärung, Abschnitt Bestellbearbeitung.

Hinweis zum Widerrufsrecht
Sie können Ihren Auftrag auf der nächsten Seite nochmals kontrollieren und korrigieren.

FAQ

Wie aktuell sind die Daten im Melderegister?

Die Aktualität der Daten im Melderegister hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Grundsätzlich sollten die Daten sehr aktuell sein, da Bürger gesetzlich verpflichtet sind, Änderungen zeitnah zu melden.
  • Umzüge müssen innerhalb von zwei Wochen gemeldet werden.
  • Andere Änderungen (z.B. Namensänderungen) werden in der Regel unmittelbar erfasst.
  • Die tatsächliche Aktualität kann variieren, wenn Bürger Änderungen nicht rechtzeitig melden.
  • Behörden tauschen Daten regelmäßig aus, um die Aktualität zu verbessern.
  • Bei Anfragen wird das Datum der letzten Aktualisierung oft mit angegeben.
Was mache ich, wenn ich mich abmelden muss, aber noch keine neue Adresse habe?

Wenn Sie sich abmelden müssen, aber noch keine neue Adresse haben:

  1. Melden Sie sich trotzdem ab und geben Sie eine vorläufige Adresse an (z.B. von Verwandten oder Freunden).
  2. Informieren Sie das Einwohnermeldeamt, sobald Sie Ihre endgültige Adresse kennen.
  3. Bei einem Umzug ins Ausland können Sie oft eine "Adresse unbekannt" angeben.
In welchen Fällen muss man sich beim Einwohnermeldeamt abmelden?

Sie müssen sich abmelden:

  • Bei Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde in Deutschland
  • Bei Umzug ins Ausland (auch bei vorübergehendem Aufenthalt über 6 Monate)
  • Bei Aufgabe eines Zweitwohnsitzes
Welche Daten werden in einer Auskunft des Einwohnermeldeamts bereitgestellt?

Die bereitgestellten Daten hängen von der Art der Auskunft ab:

  1. Einfache Melderegisterauskunft:

    • Vor- und Familienname
    • Doktorgrad
    • Aktuelle Anschrift
  2. Erweiterte Melderegisterauskunft (zusätzlich zur einfachen Auskunft):

    • Geburtsdatum und Geburtsort
    • Frühere Namen (z.B. Geburtsname)
    • Staatsangehörigkeit
    • Frühere Anschriften
    • Bei Verstorbenen: Sterbedatum
  3. Für bestimmte Behörden oder in speziellen Fällen:

    • Familienstand
    • Gesetzliche Vertreter bei Minderjährigen oder Betreuten
    • Religionszugehörigkeit (nur für Religionsgemeinschaften)
Was ist eine Auskunftssperre?

Eine Auskunftssperre ist eine Schutzmaßnahme, die verhindert, dass das Einwohnermeldeamt Auskünfte über eine bestimmte Person erteilt. Wichtige Punkte sind:

  • Sie wird auf Antrag der betroffenen Person eingerichtet.
  • Gründe können Gefährdungen der Person oder ihrer Angehörigen sein, z.B. bei Stalking oder Bedrohungen.
  • Die Sperre gilt in der Regel für zwei Jahre und kann verlängert werden.
  • Auch bei bestehender Sperre können Behörden in begründeten Fällen Auskünfte erhalten.
  • Privatpersonen oder Unternehmen erhalten keine Auskünfte, wenn eine Sperre vorliegt.
Einwohnermeldeamt Obergurig

Obergurig, sorbisch Audio-Datei / Hörbeispiel Hornja Hórka?/i, ist ein Ort und die zugehörige Gemeinde im sächsischen Landkreis Bautzen am Fuße des Mönchswalder Berges . Die Gemeinde ist Teil der Verwaltungsgemeinschaft Großpostwitz-Obergurig und zählt zum amtlichen Siedlungsgebiet der Sorben.[2]
BundeslandSachsen
LandkreisBautzen
Einwohner2101 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl02692
Vorwahl035938
Hauptstraße 24, 02692 Obergurig
Hauptstraße 24, 02692 Obergurig 02692 DE

EMA Anfrage Obergurig, Einwohnermeldeamt Auskunft, ema Auskunft, Adresse finden Einwohnermeldeamt, Anfrage Einwohnermeldeamt, Einwohnermeldeamt adresse erfragen, Meldeadresse herausfinden, Einwohnermeldeamt Anfrage Obergurig
Aktuelle Öffnungszeiten