Ja, Sie können eine andere Person bevollmächtigen:
Wenn Sie Ihre neue Adresse nicht rechtzeitig melden:
Eine Abmeldung ist erforderlich:
Das Einwohnermeldeamt bietet zwei Hauptarten von Personensuchen an:
Einfache Melderegisterauskunft:
Erweiterte Melderegisterauskunft:
Zusätzlich gibt es spezielle Auskünfte für Behörden und andere berechtigte Stellen, die umfangreichere Informationen enthalten können.