Einwohnermeldeamt Auskunft Petershagen

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Einwohnermeldeamt24 Petershagen
Sie suchen eine aktuelle Adresse von jemandem, können diese aber nicht finden, da die gesuchte Person nicht im Telefonbuch eingetragen ist? 
Wir finden jeden! 
Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

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Personensuche Petershagen - Daten der gesuchten Person

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Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
Datenschutz
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FAQ

Was ist eine Zweitwohnung und wann brauche ich sie?

Eine Zweitwohnung ist:

  • Ein zusätzlicher Wohnsitz neben dem Hauptwohnsitz.
  • Oft genutzt von Berufspendlern, Studenten oder bei Fernbeziehungen.
  • Muss beim Einwohnermeldeamt angemeldet werden.
  • Kann in einigen Gemeinden zweitwohnungssteuerpflichtig sein.
Kann ich verhindern, dass meine Daten aus dem Einwohnermelderegister an Dritte weitergegeben werden?

Ja, Sie haben verschiedene Möglichkeiten:

  • Sie können eine allgemeine Auskunftssperre beantragen.
  • Es gibt die Option, der Weitergabe Ihrer Daten an bestimmte Gruppen (z.B. Adressbuchverlage) zu widersprechen.
  • Für besondere Fälle (z.B. Gefährdung) können Sie eine erweiterte Auskunftssperre beantragen.
Gibt es Fristen zur Anmeldung beim Einwohnermeldeamt?

Ja, es gibt Fristen:

  • In den meisten Bundesländern müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in eine neue Wohnung anmelden.
  • Bei Überschreitung dieser Frist kann ein Bußgeld verhängt werden.
  • Die genaue Frist kann je nach Bundesland variieren, daher sollten Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrem lokalen Einwohnermeldeamt erkundigen.
Wie häufig bin ich verpflichtet, meine Adresse beim Einwohnermeldeamt zu aktualisieren?

Sie müssen Ihre Adresse aktualisieren:

  • Bei jedem Umzug innerhalb Deutschlands
  • Innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in die neue Wohnung
  • Bei Änderung des Haupt- oder Nebenwohnsitzes
  • Bei Rückkehr nach längerem Auslandsaufenthalt (über 6 Monate)
Was ist eine erweiterte Melderegisterauskunft?

Eine erweiterte Melderegisterauskunft bietet umfangreichere Informationen als die einfache Auskunft:

  • Sie kann nur mit Nachweis eines berechtigten Interesses beantragt werden.
  • Zusätzliche Informationen können sein: frühere Namen, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, frühere Anschriften, Sterbedatum.
  • Berechtigte Interessen können rechtliche, wirtschaftliche oder öffentliche Gründe sein.
  • Die Gebühren sind höher als bei einer einfachen Auskunft.
  • Die betroffene Person wird über die erteilte Auskunft informiert.
Einwohnermeldeamt Petershagen

Petershagen Zum Anhören bitte klicken! [peːtɐsˈhaːgn] im Kreis Minden-Lübbecke ist eine aus Vereinigung der ehemaligen Ämter Petershagen und Windheim zu Lahde entstandene Stadt im äußersten Nordosten Nordrhein-Westfalens, nördlich von Minden an der Weser und Ösper, im Nordosten des Mindener Landes. Den Kern bilden die einander an der Weser gegenüberliegenden Stadtteile Petershagen und Lahde.
BundeslandNordrhein-Westfalen
RegierungsbezirkDetmold
KreisMinden-Lübbecke
Einwohner25.027 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl32469
Vorwahlen05702, 05704, 05705, 05707, 05726, 05761, 05765, 05768
Bahnhofstraße 63, 32469 Petershagen
Bahnhofstraße 63, 32469 Petershagen 15370 DE
OrtsteileAufderTinnige, BadHopfenberg, Heide, Heisterholz, AufderTinnige, BadHopfenberg, Heide, Heisterholz
Adressen:
1. Stadt Petershagen, Rathausplatz 1, 32469 Petershagen
2. Bürgeramt Petershagen, Bahnhofstraße 12, 32469 Petershagen
3. Ordnungsamt Petershagen, Breite Straße 1, 32469 Petershagen

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Öffnungszeiten des Einwohneramtes: