Einwohnermeldeamt Auskunft Pfronten

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Einwohnermeldeamt24 Pfronten
Sie suchen eine aktuelle Adresse von jemandem, können diese aber nicht finden, da die gesuchte Person nicht im Telefonbuch eingetragen ist? 
Wir finden jeden! 
Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

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Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
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FAQ

Kann ich meine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt per Post erledigen?

Ja, in vielen Fällen ist eine Abmeldung per Post möglich:

  • Senden Sie das ausgefüllte Abmeldeformular mit einer Kopie Ihres Ausweisdokuments.
  • Erkundigen Sie sich vorab, ob zusätzliche Unterlagen erforderlich sind.
  • Bei Umzug ins Ausland ist oft eine persönliche Abmeldung erforderlich.
Was mache ich, wenn ich mich abmelden muss, aber noch keine neue Adresse habe?

Wenn Sie sich abmelden müssen, aber noch keine neue Adresse haben:

  1. Melden Sie sich trotzdem ab und geben Sie eine vorläufige Adresse an (z.B. von Verwandten oder Freunden).
  2. Informieren Sie das Einwohnermeldeamt, sobald Sie Ihre endgültige Adresse kennen.
  3. Bei einem Umzug ins Ausland können Sie oft eine "Adresse unbekannt" angeben.
Was ist eine Zweitwohnung und wann brauche ich sie?

Eine Zweitwohnung ist:

  • Ein zusätzlicher Wohnsitz neben dem Hauptwohnsitz.
  • Oft genutzt von Berufspendlern, Studenten oder bei Fernbeziehungen.
  • Muss beim Einwohnermeldeamt angemeldet werden.
  • Kann in einigen Gemeinden zweitwohnungssteuerpflichtig sein.
In welchen Fällen darf das Einwohnermeldeamt keine Auskunft erteilen?

Das Einwohnermeldeamt darf in folgenden Fällen keine Auskunft erteilen:

  1. Wenn eine Auskunftssperre vorliegt, z.B. aufgrund einer Gefährdung der betroffenen Person.
  2. Bei Personen in Justizvollzugsanstalten, psychiatrischen Einrichtungen oder Frauenhäusern.
  3. Wenn die Daten für statistische Zwecke anonymisiert wurden.
  4. Bei Prominenten oder Personen des öffentlichen Lebens, die eine Auskunftssperre beantragt haben.
  5. Wenn der Anfragende kein berechtigtes Interesse nachweisen kann (bei erweiterten Auskünften).
  6. Bei minderjährigen Personen, wenn die Eltern einer Auskunftserteilung widersprochen haben.
Muss ich mein Visum beim Einwohnermeldeamt vorlegen?
  • Für EU-Bürger: In der Regel nicht erforderlich.
  • Für Nicht-EU-Bürger: Ja, Sie müssen in der Regel Ihr Visum oder Ihren Aufenthaltstitel vorlegen.
  • Es ist ratsam, alle relevanten Dokumente mitzubringen, um den Anmeldeprozess zu erleichtern.
Einwohnermeldeamt Pfronten

Pfronten ist eine Gemeinde im bayerisch-schwäbischen Landkreis Ostallgäu und liegt im Südwesten von Bayern direkt an der Grenze zu Tirol .

Bundesland Bayern
Regierungsbezirk Schwaben
Landkreis Ostallgäu
Einwohner 8341 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl 87459
Vorwahl 08363
Adresse der Gemeinde Allgäuer Straße 6, 87459 Pfronten
Ortsteile Berg, Dorf, Falkenstein, Fallmhle, Halden, Heitlern, Hummel, Kappel, Kreuzegg, Meilingen, Oberdolden, Oesch, Rehbichel, Röfleuten, Schweinegg, Stockach, Berg, Dorf, Falkenstein, Fallmühle, Halden, Heitlern, Hummel, Kappel, Kreuzegg, Meilingen, Oberdolden, Oesch, Rehbichel, Röfleuten, Schweinegg, Stockach
Adressen:
1. Gemeinde Pfronten
Hauptstraße 20
87459 Pfronten

2. Landratsamt Ostallgäu
Bahnhofstraße 25
87616 Marktoberdorf

3. Finanzamt Kempten
Bahnhofstraße 2
87435 Kempten

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Bei einer Melderegisterauskunft erhalten sie den vollen Name der Person, inklusive aller Vornamen und eventuell vorhandener akademischer Titel.