Wenn Sie Ihre neue Adresse nicht rechtzeitig melden:
Das Einwohnermeldeamt darf in folgenden Fällen keine Auskunft erteilen:
Ja, in vielen Fällen ist eine Abmeldung per Post möglich:
Eine Abmeldung ist erforderlich:
Im Melderegister werden u.a. folgende Daten gespeichert: