Für eine Personensuche über das Einwohnermeldeamt müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Für eine einfache Melderegisterauskunft:
Für eine erweiterte Melderegisterauskunft:
Allgemeine Voraussetzungen:
Im Melderegister werden u.a. folgende Daten gespeichert:
Eine Meldebestätigung kann erforderlich sein für:
Eine Abmeldung ist erforderlich:
Das Einwohnermeldeamt darf in folgenden Fällen keine Auskunft erteilen: