Einwohnermeldeamt Auskunft Ravensburg

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Einwohnermeldeamt24 Ravensburg
Sie suchen eine aktuelle Adresse von jemandem, können diese aber nicht finden, da die gesuchte Person nicht im Telefonbuch eingetragen ist? 
Wir finden jeden! 
Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

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Personensuche Ravensburg - Daten der gesuchten Person

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Ihre Daten

Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
Datenschutz
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Sie können Ihren Auftrag auf der nächsten Seite nochmals kontrollieren und korrigieren.

FAQ

Muss ich mich abmelden, wenn ich innerhalb derselben Stadt umziehe?

Nein, bei einem Umzug innerhalb derselben Stadt:

  • Ist keine Abmeldung erforderlich
  • Reicht eine Ummeldung mit Angabe der neuen Adresse
  • Muss die Ummeldung innerhalb von zwei Wochen nach Einzug erfolgen
Wer darf eine Einwohnermeldeamtsanfrage stellen und welche Daten erhält man?

Die Berechtigung zur Anfrage und die erhaltenen Daten variieren:

  1. Jede Person oder Organisation:

    • Darf eine einfache Melderegisterauskunft beantragen
    • Erhält Vor- und Familienname, Doktorgrad, aktuelle Anschrift
  2. Personen oder Organisationen mit berechtigtem Interesse:

    • Können eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen
    • Erhalten zusätzliche Daten wie Geburtsdatum, frühere Anschriften etc.
    • Müssen das berechtigte Interesse nachweisen
  3. Behörden und öffentliche Stellen:

    • Haben Zugriff auf umfangreichere Daten für dienstliche Zwecke
    • Benötigen in der Regel keine Begründung
  4. Spezielle Berechtigte (z.B. Religionsgemeinschaften, Parteien):

    • Erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Zugang zu relevanten Daten
Welche Voraussetzungen müssen für eine Personensuche erfüllt sein?

Für eine Personensuche über das Einwohnermeldeamt müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Für eine einfache Melderegisterauskunft:

    • Angabe des vollständigen Namens der gesuchten Person
    • Bei häufigen Namen: zusätzliche Identifizierungsmerkmale (z.B. ungefähres Alter, frühere Wohnorte)
    • Zahlung der Verwaltungsgebühr
  2. Für eine erweiterte Melderegisterauskunft:

    • Alle Voraussetzungen der einfachen Auskunft
    • Nachweis eines berechtigten Interesses (z.B. rechtliche oder wirtschaftliche Gründe)
    • Detaillierte Begründung des Auskunftsersuchens
  3. Allgemeine Voraussetzungen:

    • Die gesuchte Person darf keine Auskunftssperre eingerichtet haben
    • Die Daten müssen im Melderegister vorhanden und aktuell sein
    • Der Antragsteller muss seine eigene Identität nachweisen
Welche Daten werden in einer Auskunft des Einwohnermeldeamts bereitgestellt?

Die bereitgestellten Daten hängen von der Art der Auskunft ab:

  1. Einfache Melderegisterauskunft:

    • Vor- und Familienname
    • Doktorgrad
    • Aktuelle Anschrift
  2. Erweiterte Melderegisterauskunft (zusätzlich zur einfachen Auskunft):

    • Geburtsdatum und Geburtsort
    • Frühere Namen (z.B. Geburtsname)
    • Staatsangehörigkeit
    • Frühere Anschriften
    • Bei Verstorbenen: Sterbedatum
  3. Für bestimmte Behörden oder in speziellen Fällen:

    • Familienstand
    • Gesetzliche Vertreter bei Minderjährigen oder Betreuten
    • Religionszugehörigkeit (nur für Religionsgemeinschaften)
Wie lange speichert das Einwohnermeldeamt meine personenbezogenen Daten?
  • Grundsätzlich werden die Daten dauerhaft gespeichert.
  • Nach Wegzug oder Tod werden die Daten noch für begrenzte Zeit aufbewahrt (meist 5-30 Jahre, je nach Bundesland).
  • Bestimmte Daten können auf Antrag gelöscht werden, wenn keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
Einwohnermeldeamt Ravensburg

Ravensburg ">ˈʁaːvn̩sbʊʁk] oder [ˈʁaːfn̩sbʊʁk]) ist eine Mittelstadt sowie Kreisstadt und größte Stadt des gleichnamigen Landkreises im südlichen Oberschwaben. Die ehemalige Freie Reichsstadt liegt im Schussental unweit des Bodensees und wurde aufgrund ihrer zahlreichen, gut erhaltenen mittelalterlichen Türme früher auch als „das schwäbische Nürnberg“ bezeichnet. Seit 1. April 1956 ist Ravensburg Große Kreisstadt.
BundeslandBaden-Württemberg
RegierungsbezirkTübingen
LandkreisRavensburg
Einwohner50.928 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen88212–88214
Vorwahlen0751, 07504, 07546
Marienplatz 26, 88212 Ravensburg
Marienplatz 26, 88212 Ravensburg 88213 DE
OrtsteileAdelsreute, Bandeleshaus, Bchelehof, Burg, Georgshof, Hinzistobel, Höll, Horrach, Kesernen, Kleintobel, Oberallewinden, Rahlen, Rappenhaus, Rasthalde, Ravensburg, Rosenhäusle, Ummenwinkel, Weiherhof, Weingartshof, Weißenau, Adelsreute, Bandeleshaus, Büchelehof, Burg, Georgshof, Hinzistobel, Höll, Horrach, Kesernen, Kleintobel, Oberallewinden, Rahlen, Rappenhaus, Rasthalde, Rosenhäusle, Ummenwinkel, Weiherhof, Weingartshof, Weißenau
Adressen:
1. Stadtverwaltung Ravensburg
Rathausplatz 1
88212 Ravensburg

2. Landratsamt Ravensburg
Wilhelmstraße 2
88212 Ravensburg

3. Finanzamt Ravensburg
Wilhelmstraße 5
88212 Ravensburg

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Öffnungszeiten des Meldeamtes: