Einwohnermeldeamt Auskunft Rosenheim

Einwohnermeldeamt24 ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
Einwohnermeldeamt24 Rosenheim
Sie suchen eine aktuelle Adresse von jemandem, können diese aber nicht finden, da die gesuchte Person nicht im Telefonbuch eingetragen ist? 
Wir finden jeden! 
Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

Benötigen Sie eine Meldebescheinigung? Dann klicken Sie hier Meldebescheinigung Online anfordern

Personensuche Rosenheim - Daten der gesuchten Person

Frühere Adresse (falls vorhanden)

Hiermit bestelle ich

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: 0,00

Ihre Daten

Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
Datenschutz
Wir verweisen hiermit nochmals ausdrücklich auf unsere Datenschutzerklärung, Abschnitt Bestellbearbeitung.

Hinweis zum Widerrufsrecht
Sie können Ihren Auftrag auf der nächsten Seite nochmals kontrollieren und korrigieren.

FAQ

Was ist eine Auskunftssperre?

Eine Auskunftssperre ist eine Schutzmaßnahme, die verhindert, dass das Einwohnermeldeamt Auskünfte über eine bestimmte Person erteilt. Wichtige Punkte sind:

  • Sie wird auf Antrag der betroffenen Person eingerichtet.
  • Gründe können Gefährdungen der Person oder ihrer Angehörigen sein, z.B. bei Stalking oder Bedrohungen.
  • Die Sperre gilt in der Regel für zwei Jahre und kann verlängert werden.
  • Auch bei bestehender Sperre können Behörden in begründeten Fällen Auskünfte erhalten.
  • Privatpersonen oder Unternehmen erhalten keine Auskünfte, wenn eine Sperre vorliegt.
Kann ich eine andere Person bevollmächtigen, meine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt vorzunehmen?

Ja, Sie können eine andere Person bevollmächtigen:

  • Sie benötigen dafür eine schriftliche Vollmacht.
  • Die bevollmächtigte Person muss Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie die ausgefüllten Anmeldeformulare vorlegen.
  • In einigen Fällen kann eine persönliche Vorsprache dennoch erforderlich sein, besonders bei der ersten Anmeldung in Deutschland.
Muss ich mich abmelden, wenn ich innerhalb derselben Stadt umziehe?
Nein, bei einem Umzug innerhalb derselben Stadt müssen Sie sich nicht abmelden. In diesem Fall reicht eine Ummeldung aus, bei der Sie Ihre neue Adresse angeben.
Welche Daten werden im Melderegister gespeichert?

Im Melderegister werden u.a. folgende Daten gespeichert:

  • Name, Geburtsdatum und -ort
  • Anschrift und frühere Anschriften
  • Familienstand und Staatsangehörigkeit
  • Religionszugehörigkeit (freiwillige Angabe)
  • Ausweisdaten
  • Informationen zu Haupt- und Nebenwohnsitz
Kann ich verhindern, dass meine Daten aus dem Einwohnermelderegister an Dritte weitergegeben werden?

Ja, Sie haben verschiedene Möglichkeiten:

  • Sie können eine allgemeine Auskunftssperre beantragen.
  • Es gibt die Option, der Weitergabe Ihrer Daten an bestimmte Gruppen (z.B. Adressbuchverlage) zu widersprechen.
  • Für besondere Fälle (z.B. Gefährdung) können Sie eine erweiterte Auskunftssperre beantragen.
Einwohnermeldeamt Rosenheim

Das Einwohnermeldeamt in Rosenheim ist eine öffentliche Stelle, an der Sie sich als Einwohner der Stadt Rosenheim an- oder abmelden können. Sie ist auch für die Ausstellung von Ausweisen, wie z.B. Personalausweisen oder Reisepässen, zuständig. Sie können das Einwohnermeldeamt auch aufsuchen, wenn Sie eine Meldebescheinigung benötigen oder Ihre Personalien ändern möchten. In Rosenheim gibt es mehrere Einwohnermeldeämter, die zentral im Stadthaus 1 an der Rosenheimer Straße 145 und in den Stadtteilen verteilt sind. Öffnungszeiten und weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stadt Rosenheim unter https://www.rosenheim.de/buergerservice/einwohnermeldeamt/
BundeslandBayern
RegierungsbezirkOberbayern
Einwohner63.508 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen83022, 83024, 83026
Vorwahl08031
Königstraße 24, 83022 Rosenheim
Königstraße 24, 83022 Rosenheim 83024 DE
OrtsteileAising, Aisingerwies, Endorferau, Heiligblut, Kastenau, Pang, WesterndorfamWasen, Nördlich, Fürstätt, WesterndorfSt.Peter, Au, Deutelhausen, Egarten, Eichwald, Erlenau, Happing, HeiligBlut, Kaltmühl, Kaltwies, Langenpfunzen, Mitterfeld, Moorkultur, Moos, Oberwöhr, Pfaffenhofen, Schönau, Vorderreuth, Wehrfleck, Wernhardsberg, WesterndorfStPeter
Adressen:
1. Stadt Rosenheim, Rathausplatz 1, 83022 Rosenheim
2. Landratsamt Rosenheim, Salinstraße 1, 83022 Rosenheim
3. Finanzamt Rosenheim, Wendelsteinstraße 3, 83022 Rosenheim

EMA Anfrage Rosenheim, Einwohnermeldeamt Auskunft, ema Auskunft, Adresse finden Einwohnermeldeamt, Anfrage Einwohnermeldeamt, Einwohnermeldeamt adresse erfragen, Meldeadresse herausfinden, Einwohnermeldeamt Anfrage Rosenheim
Ist die Person verstorben oder ins Ausland verzogen, teil das Amt dies auch mit. Für den seltenen Fall, dass eine Person absichtlich untergetaucht ist oder sich versehentlich nicht umgemeldet hat, teilt das Amt mit, das die neue Adresse nicht bekannt ist.