Einwohnermeldeamt Auskunft Saalfeld-saale

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Einwohnermeldeamt24 Saalfeld-saale
Sie suchen eine aktuelle Adresse von jemandem, können diese aber nicht finden, da die gesuchte Person nicht im Telefonbuch eingetragen ist? 
Wir finden jeden! 
Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

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Personensuche Saalfeld-saale - Daten der gesuchten Person

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Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
Datenschutz
Wir verweisen hiermit nochmals ausdrücklich auf unsere Datenschutzerklärung, Abschnitt Bestellbearbeitung.

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Sie können Ihren Auftrag auf der nächsten Seite nochmals kontrollieren und korrigieren.

FAQ

In welchen Fällen muss man sich beim Einwohnermeldeamt abmelden?

Sie müssen sich beim Einwohnermeldeamt abmelden, wenn:

  • Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde in Deutschland umziehen
  • Sie ins Ausland ziehen (auch bei vorübergehendem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten)
  • Sie Ihren Zweitwohnsitz aufgeben
Was passiert, wenn ich meine neue Adresse nicht rechtzeitig beim Einwohnermeldeamt angebe?

Wenn Sie Ihre neue Adresse nicht rechtzeitig melden:

  • Droht ein Bußgeld (die Höhe variiert je nach Bundesland)
  • Können wichtige Dokumente oder Behördenschreiben Sie nicht erreichen
  • Kann es zu Problemen bei der Beantragung von Leistungen oder Dokumenten kommen
Wie kann ich eine Auskunftssperre beim Einwohnermeldeamt beantragen?

Um eine Auskunftssperre zu beantragen:

  1. Stellen Sie einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Einwohnermeldeamt.
  2. Legen Sie Gründe dar, die eine Gefährdung glaubhaft machen (z.B. Bedrohung, Stalking).
  3. Fügen Sie möglichst Nachweise bei (z.B. Polizeiberichte, eidesstattliche Versicherungen).
  4. Die Sperre gilt in der Regel für zwei Jahre und kann verlängert werden.
Kann ich verhindern, dass meine Daten aus dem Einwohnermelderegister an Dritte weitergegeben werden?

Ja, Sie haben verschiedene Möglichkeiten:

  • Sie können eine allgemeine Auskunftssperre beantragen.
  • Es gibt die Option, der Weitergabe Ihrer Daten an bestimmte Gruppen (z.B. Adressbuchverlage) zu widersprechen.
  • Für besondere Fälle (z.B. Gefährdung) können Sie eine erweiterte Auskunftssperre beantragen.
Was ist eine Zweitwohnung und wann brauche ich sie?

Eine Zweitwohnung ist:

  • Ein zusätzlicher Wohnsitz neben dem Hauptwohnsitz.
  • Oft genutzt von Berufspendlern, Studenten oder bei Fernbeziehungen.
  • Muss beim Einwohnermeldeamt angemeldet werden.
  • Kann in einigen Gemeinden zweitwohnungssteuerpflichtig sein.
Einwohnermeldeamt Saalfeld-Saale

Saalfeld/Saale ist eine Stadt in Thüringen. Sie ist die Kreisstadt des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt im Südosten des Bundeslandes und liegt in einem etwa 250 km² großen Verdichtungsgebiet mit 75.000 Einwohnern, zu dem unter anderem auch die Städte Rudolstadt und Bad Blankenburg gehören. Die drei Städte kooperieren im Rahmen des „Städtedreiecks Saalebogen“ miteinander. Saalfeld liegt an der Saale in der Mitte des Saalebogens. Südwestlich der Stadt beginnt das Thüringer Schiefergebirge. Bekannteste Sehenswürdigkeit sind die Feengrotten. Außerdem ist die Stadt ein bedeutender Eisenbahnknoten. Saalfeld ist als Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums eingestuft. Es bildet gemeinsam mit Rudolstadt und Bad Blankenburg ein tripolares Zentrum.
BundeslandThüringen
LandkreisSaalfeld-Rudolstadt
Einwohner29.640 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl07318
Vorwahl03671
Markt 1, 07318 Saalfeld/Saale
Markt 1, 07318 Saalfeld/Saale 07318 DE

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Jede Person, die dauerhaft in Deutschland wohnt, ist verpflichtet, sich beim örtlichen Meldeamt ihres Wohnortes zu registrieren.