Einwohnermeldeamt Auskunft Sandersdorf-brehna

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Einwohnermeldeamt24 Sandersdorf-brehna
Sie suchen eine aktuelle Adresse von jemandem, können diese aber nicht finden, da die gesuchte Person nicht im Telefonbuch eingetragen ist? 
Wir finden jeden! 
Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

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Personensuche Sandersdorf-brehna - Daten der gesuchten Person

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Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
Datenschutz
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FAQ

Muss ich mich abmelden, wenn ich innerhalb derselben Stadt umziehe?

Nein, bei einem Umzug innerhalb derselben Stadt:

  • Ist keine Abmeldung erforderlich
  • Reicht eine Ummeldung mit Angabe der neuen Adresse
  • Muss die Ummeldung innerhalb von zwei Wochen nach Einzug erfolgen
Wie kann ich eine Auskunftssperre beim Einwohnermeldeamt beantragen?

Um eine Auskunftssperre zu beantragen:

  1. Stellen Sie einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Einwohnermeldeamt.
  2. Legen Sie Gründe dar, die eine Gefährdung glaubhaft machen (z.B. Bedrohung, Stalking).
  3. Fügen Sie möglichst Nachweise bei (z.B. Polizeiberichte, eidesstattliche Versicherungen).
  4. Die Sperre gilt in der Regel für zwei Jahre und kann verlängert werden.
Welche Daten werden im Melderegister gespeichert?

Im Melderegister werden u.a. folgende Daten gespeichert:

  • Name, Geburtsdatum und -ort
  • Anschrift und frühere Anschriften
  • Familienstand und Staatsangehörigkeit
  • Religionszugehörigkeit (freiwillige Angabe)
  • Ausweisdaten
  • Informationen zu Haupt- und Nebenwohnsitz
Gibt es Fristen zur Anmeldung beim Einwohnermeldeamt?

Ja, es gibt Fristen:

  • In den meisten Bundesländern müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in eine neue Wohnung anmelden.
  • Bei Überschreitung dieser Frist kann ein Bußgeld verhängt werden.
  • Die genaue Frist kann je nach Bundesland variieren, daher sollten Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrem lokalen Einwohnermeldeamt erkundigen.
Kann ich eine Personensuche anonym durchführen?
  • Eine vollständig anonyme Personensuche über das Einwohnermeldeamt ist nicht möglich.
  • Für eine einfache Melderegisterauskunft müssen Sie Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben.
  • Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie zusätzlich Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.
  • Die gesuchte Person hat das Recht zu erfahren, wer eine erweiterte Auskunft über sie eingeholt hat.
  • Anonyme Suchanfragen können aus Datenschutzgründen nicht bearbeitet werden.
Einwohnermeldeamt Sandersdorf-Brehna

Sandersdorf-Brehna ist eine Stadt im Landkreis Anhalt-Bitterfeld in Sachsen-Anhalt.
BundeslandSachsen-Anhalt
LandkreisAnhalt-Bitterfeld
Einwohner14.302 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen, 06792 (Sandersdorf und Zscherndorf),06794 (Glebitzsch),06796 (Brehna),06809 (Petersroda, Roitzsch)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen03493, 034954, 034956
Bahnhofstraße 2, 06792 Sandersdorf-Brehna
Bahnhofstraße 2, 06792 Sandersdorf-Brehna 06792 DE
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Sandersdorf-Brehna
Hauptstraße 1
06794 Sandersdorf-Brehna

2. Einwohnermeldeamt Sandersdorf-Brehna
Stadtverwaltung
Am Markt 1
06794 Sandersdorf-Brehna

3. Ordnungsamt Sandersdorf-Brehna
Hauptstraße 1
06794 Sandersdorf-Brehna

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Öffnungszeiten des Einwohneramtes: