Ja, Sie können eine andere Person bevollmächtigen:
Nein, bei einem Umzug innerhalb derselben Stadt:
In diesem Fall:
Sie müssen sich abmelden:
Schwerin ">ʃvɛˈʁiːn] oder [ʃvəˈʁiːn], mecklenburgisch Swerin) ist die Landeshauptstadt von Mecklenburg-Vorpommern. Die kreisfreie Mittelstadt mit rund 96.000 Einwohnern ist nach Rostock die zweitgrößte Stadt und eines der vier Oberzentren des Bundeslandes. Laut Hauptsatzung der Stadt führt sie die Bezeichnung „Landeshauptstadt“ vor dem Stadtnamen.[2]