Einwohnermeldeamt Auskunft Sinsheim

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Einwohnermeldeamt24 Sinsheim
Sie suchen eine aktuelle Adresse von jemandem, können diese aber nicht finden, da die gesuchte Person nicht im Telefonbuch eingetragen ist? 
Wir finden jeden! 
Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

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Personensuche Sinsheim - Daten der gesuchten Person

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Ihre Daten

Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
Datenschutz
Wir verweisen hiermit nochmals ausdrücklich auf unsere Datenschutzerklärung, Abschnitt Bestellbearbeitung.

Hinweis zum Widerrufsrecht
Sie können Ihren Auftrag auf der nächsten Seite nochmals kontrollieren und korrigieren.

FAQ

Kann ich eine andere Person bevollmächtigen, meine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt vorzunehmen?

Ja, Sie können eine andere Person bevollmächtigen:

  • Sie benötigen dafür eine schriftliche Vollmacht.
  • Die bevollmächtigte Person muss Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie die ausgefüllten Anmeldeformulare vorlegen.
  • In einigen Fällen kann eine persönliche Vorsprache dennoch erforderlich sein, besonders bei der ersten Anmeldung in Deutschland.
Wird die gesuchte Person über die Anfrage informiert?

Die Information der gesuchten Person hängt von der Art der Auskunft ab:

  1. Einfache Melderegisterauskunft:

    • Die Person wird in der Regel nicht informiert.
    • Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Information.
  2. Erweiterte Melderegisterauskunft:

    • Die betroffene Person muss über die erteilte Auskunft und den Empfänger informiert werden.
    • Dies geschieht in der Regel schriftlich durch das Einwohnermeldeamt.
  3. Behördliche Anfragen:

    • Bei Anfragen von Behörden erfolgt meist keine Information der betroffenen Person.
  4. Bei Auskunftssperren:

    • Wenn eine Anfrage trotz Auskunftssperre erfolgt, wird die betroffene Person in der Regel informiert.
  5. Sonderregelungen:

    • In einigen Bundesländern gibt es Regelungen, die eine Information auch bei einfachen Auskünften vorsehen.
    • Die genauen Bestimmungen können je nach Bundesland und Gemeinde variieren.
Kann ich über das Einwohnermeldeamt den Aufenthaltsort einer Person ermitteln?
  • Ja, über eine Melderegisterauskunft können Sie die aktuelle Anschrift einer Person erfragen.
  • Für eine einfache Auskunft benötigen Sie den vollständigen Namen und idealerweise weitere Identifizierungsmerkmale der gesuchten Person.
  • Bei häufigen Namen kann es notwendig sein, zusätzliche Informationen wie das Geburtsdatum anzugeben.
  • Beachten Sie, dass eine Auskunftssperre oder andere Einschränkungen die Auskunft verhindern können.
  • Der genaue Aufenthaltsort (z.B. bei vorübergehender Abwesenheit) wird nicht mitgeteilt, nur die Meldeadresse.
Was passiert, wenn ich meine neue Adresse nicht rechtzeitig beim Einwohnermeldeamt angebe?

Wenn Sie Ihre neue Adresse nicht rechtzeitig melden:

  • Droht ein Bußgeld (die Höhe variiert je nach Bundesland)
  • Können wichtige Dokumente oder Behördenschreiben Sie nicht erreichen
  • Kann es zu Problemen bei der Beantragung von Leistungen oder Dokumenten kommen
Kann ich eine Ummeldung auch ohne persönlichen Besuch im Einwohnermeldeamt erledigen?
In vielen Gemeinden ist eine Online-Ummeldung möglich. Allerdings müssen Sie in den meisten Fällen innerhalb einer bestimmten Frist (oft 14 Tage) persönlich im Einwohnermeldeamt erscheinen, um Ihre Identität zu bestätigen und Ihre Dokumente vorzulegen.,
Einwohnermeldeamt Sinsheim

Das Einwohnermeldeamt in Sinsheim ist eine öffentliche Einrichtung, die für die Bearbeitung von Anmeldungen und Abmeldungen von Einwohnern in der Stadt Sinsheim zuständig ist. Sie ist auch für die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen zuständig und kann Auskünfte über die Einwohner von Sinsheim geben. Das Einwohnermeldeamt befindet sich in der Jahnstraße 5 in Sinsheim. Öffnungszeiten sind montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und mittwochs von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Es empfiehlt sich, vor dem Besuch des Einwohnermeldeamts einen Termin zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden.
BundeslandBaden-Württemberg
RegierungsbezirkKarlsruhe
LandkreisRhein-Neckar-Kreis
Einwohner35.707 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl74889
Vorwahlen072601, 072612, 072653, 072664, 072685
Wilhelmstraße 14–18, 74889 Sinsheim
Wilhelmstraße 14–18, 74889 Sinsheim 74889 DE
OrtsteileAdersbach, Birkenauerhof, Frankenhof, Hasselbach, ImmelhäuserHof, Oberbiegelhof, Walkmhle, Adersbach, Birkenauerhof, Frankenhof, Hasselbach, ImmelhäuserHof, Oberbiegelhof, Walkmühle
Adressen:
1. Stadt Sinsheim
Hauptstraße 21
74889 Sinsheim

2. Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Kirchstraße 5
69168 Wiesloch

3. Gewerbeamt Sinsheim
Hauptstraße 21
74889 Sinsheim

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Jede Person, die dauerhaft in Deutschland wohnt, ist verpflichtet, sich beim örtlichen Meldeamt ihres Wohnortes zu registrieren.