Wenn Sie sich abmelden müssen, aber noch keine neue Adresse haben:
Für eine Personensuche über das Einwohnermeldeamt müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Für eine einfache Melderegisterauskunft:
Für eine erweiterte Melderegisterauskunft:
Allgemeine Voraussetzungen:
Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für:
Ja, Sie können eine andere Person bevollmächtigen:
Eine einfache Melderegisterauskunft ist die häufigste Form der Auskunft aus dem Melderegister: