Einwohnermeldeamt Auskunft Sulzbach-rosenberg

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Einwohnermeldeamt24 Sulzbach-rosenberg
Sie suchen eine aktuelle Adresse von jemandem, können diese aber nicht finden, da die gesuchte Person nicht im Telefonbuch eingetragen ist? 
Wir finden jeden! 
Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

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Personensuche Sulzbach-rosenberg - Daten der gesuchten Person

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Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
Datenschutz
Wir verweisen hiermit nochmals ausdrücklich auf unsere Datenschutzerklärung, Abschnitt Bestellbearbeitung.

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Sie können Ihren Auftrag auf der nächsten Seite nochmals kontrollieren und korrigieren.

FAQ

Kann ich eine andere Person bevollmächtigen, meine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt vorzunehmen?

Ja, Sie können eine andere Person bevollmächtigen:

  • Sie benötigen dafür eine schriftliche Vollmacht.
  • Die bevollmächtigte Person muss Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie die ausgefüllten Anmeldeformulare vorlegen.
  • In einigen Fällen kann eine persönliche Vorsprache dennoch erforderlich sein, besonders bei der ersten Anmeldung in Deutschland.
Welche Daten werden im Melderegister gespeichert?

Im Melderegister werden u.a. folgende Daten gespeichert:

  • Name, Geburtsdatum und -ort
  • Anschrift und frühere Anschriften
  • Familienstand und Staatsangehörigkeit
  • Religionszugehörigkeit (freiwillige Angabe)
  • Ausweisdaten
  • Informationen zu Haupt- und Nebenwohnsitz
Wie läuft eine Personensuche über das Einwohnermeldeamt ab?

Eine Personensuche über das Einwohnermeldeamt läuft typischerweise wie folgt ab:

  1. Antragstellung:

    • Online über die Website des Einwohnermeldeamts oder persönlich vor Ort
    • Angabe der erforderlichen Daten zur gesuchten Person
    • Bei erweiterter Auskunft: Darlegung des berechtigten Interesses
  2. Bearbeitung:

    • Prüfung der Angaben und ggf. des berechtigten Interesses
    • Suche im Melderegister
  3. Ergebnismitteilung:

    • Bei erfolgreicher Suche: Übermittlung der zulässigen Informationen
    • Bei erfolgloser Suche: Information über das negative Suchergebnis
  4. Gebührenerhebung:

    • Berechnung und Einzug der Verwaltungsgebühr
  5. Bei erweiterter Auskunft:

    • Information der gesuchten Person über die erteilte Auskunft

Der gesamte Prozess kann je nach Arbeitsaufkommen und Art der Anfrage einige Tage bis wenige Wochen dauern.

Was mache ich, wenn ich mich abmelden muss, aber noch keine neue Adresse habe?

Wenn Sie sich abmelden müssen, aber noch keine neue Adresse haben:

  1. Melden Sie sich trotzdem ab und geben Sie eine vorläufige Adresse an (z.B. von Verwandten oder Freunden).
  2. Informieren Sie das Einwohnermeldeamt, sobald Sie Ihre endgültige Adresse kennen.
  3. Bei einem Umzug ins Ausland können Sie oft eine "Adresse unbekannt" angeben.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Personensuche erfüllt sein?

Für eine Personensuche über das Einwohnermeldeamt müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Für eine einfache Melderegisterauskunft:

    • Angabe des vollständigen Namens der gesuchten Person
    • Bei häufigen Namen: zusätzliche Identifizierungsmerkmale (z.B. ungefähres Alter, frühere Wohnorte)
    • Zahlung der Verwaltungsgebühr
  2. Für eine erweiterte Melderegisterauskunft:

    • Alle Voraussetzungen der einfachen Auskunft
    • Nachweis eines berechtigten Interesses (z.B. rechtliche oder wirtschaftliche Gründe)
    • Detaillierte Begründung des Auskunftsersuchens
  3. Allgemeine Voraussetzungen:

    • Die gesuchte Person darf keine Auskunftssperre eingerichtet haben
    • Die Daten müssen im Melderegister vorhanden und aktuell sein
    • Der Antragsteller muss seine eigene Identität nachweisen
Einwohnermeldeamt Sulzbach-Rosenberg

Sulzbach-Rosenberg ist eine Stadt im Oberpfälzer Landkreis Amberg-Sulzbach, etwa 50 km östlich von Nürnberg. Die Stadt entstand am 1. Juli 1934 durch die Zusammenlegung der Stadt Sulzbach mit der Gemeinde Rosenberg.[2] Sie war bis zum 30. Juni 1972 die Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises. Sie ist eine von 13 sogenannten leistungsfähigen kreisangehörigen Gemeinden in Bayern.
BundeslandBayern
RegierungsbezirkOberpfalz
LandkreisAmberg-Sulzbach
Einwohner19.094 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl92237
Vorwahl09661
Luitpoldplatz 25, 92237 Sulzbach-Rosenberg
Luitpoldplatz 25, 92237 Sulzbach-Rosenberg 92237 DE
Websitewww.suro.city
OrtsteileDietersberg, Etzmannshof, Gallmnz, Großenfalz, Grottenhof, Grund, Hermannsberg, Kauerhof, Kempfenhof, Kleinfalz, Kropfersricht, Khnhof, Kummerthal, Lindhof, Niederricht, Obersdorf, Pfaffenhof, Prangershof, Prohof, Prschläg, Rummersricht, See, Seidersberg, Siebeneichen, Stephansricht, Stifterslohe, Unterschwaig, Wirnsricht, Dietersberg, Etzmannshof, Gallmünz, Großenfalz, Grottenhof, Grund, Hermannsberg, Kauerhof, Kempfenhof, Kleinfalz, Kropfersricht, Kühnhof
Adressen:
1. Stadtverwaltung Sulzbach-Rosenberg, Am Markt 1, 92237 Sulzbach-Rosenberg
2. Finanzamt Amberg, Moritzstraße 14, 92224 Amberg
3. Landratsamt Amberg-Sulzbach, Balthasar-Neumann-Straße 4, 92224 Amberg

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Alle Person, die sich dauerhaft in Deutschland angemeldet haben, sind verpflichtet, sich beim örtlichen Meldeamt ihres Wohnortes zu registrieren.