Das Einwohnermeldeamt darf in folgenden Fällen keine Auskunft erteilen:
Die bereitgestellten Daten hängen von der Art der Auskunft ab:
Einfache Melderegisterauskunft:
Erweiterte Melderegisterauskunft (zusätzlich zur einfachen Auskunft):
Für bestimmte Behörden oder in speziellen Fällen:
Ja, Sie haben verschiedene Möglichkeiten: