Einwohnermeldeamt Auskunft Uplengen

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Einwohnermeldeamt24 Uplengen
Sie suchen eine aktuelle Adresse von jemandem, können diese aber nicht finden, da die gesuchte Person nicht im Telefonbuch eingetragen ist? 
Wir finden jeden! 
Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

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Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
Datenschutz
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Sie können Ihren Auftrag auf der nächsten Seite nochmals kontrollieren und korrigieren.

FAQ

Was ist eine Auskunftssperre?

Eine Auskunftssperre ist eine Schutzmaßnahme, die verhindert, dass das Einwohnermeldeamt Auskünfte über eine bestimmte Person erteilt. Wichtige Punkte sind:

  • Sie wird auf Antrag der betroffenen Person eingerichtet.
  • Gründe können Gefährdungen der Person oder ihrer Angehörigen sein, z.B. bei Stalking oder Bedrohungen.
  • Die Sperre gilt in der Regel für zwei Jahre und kann verlängert werden.
  • Auch bei bestehender Sperre können Behörden in begründeten Fällen Auskünfte erhalten.
  • Privatpersonen oder Unternehmen erhalten keine Auskünfte, wenn eine Sperre vorliegt.
Kann ich meine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt per Post erledigen?

Ja, in vielen Fällen ist eine Abmeldung per Post möglich:

  • Senden Sie das ausgefüllte Abmeldeformular mit einer Kopie Ihres Ausweisdokuments.
  • Erkundigen Sie sich vorab, ob zusätzliche Unterlagen erforderlich sind.
  • Bei Umzug ins Ausland ist oft eine persönliche Abmeldung erforderlich.
Wie kann ich eine Auskunftssperre beim Einwohnermeldeamt beantragen?

Um eine Auskunftssperre zu beantragen:

  1. Stellen Sie einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Einwohnermeldeamt.
  2. Legen Sie Gründe dar, die eine Gefährdung glaubhaft machen (z.B. Bedrohung, Stalking).
  3. Fügen Sie möglichst Nachweise bei (z.B. Polizeiberichte, eidesstattliche Versicherungen).
  4. Die Sperre gilt in der Regel für zwei Jahre und kann verlängert werden.
Wer ist verpflichtet, sich beim Einwohnermeldeamt anzumelden?

Anmeldepflichtig sind:

  • Alle Personen, die in Deutschland einen Wohnsitz beziehen
  • Deutsche Staatsbürger und ausländische Staatsangehörige
  • Personen, die länger als 3 Monate in Deutschland bleiben
  • Minderjährige (Anmeldung erfolgt durch Erziehungsberechtigte)
Wie lange habe ich Zeit, um meine neue Adresse beim Einwohnermeldeamt zu melden?
Sie haben in der Regel zwei Wochen Zeit, um Ihre neue Adresse beim Einwohnermeldeamt zu melden. Diese Frist beginnt ab dem Tag des Einzugs in die neue Wohnung. In einigen Bundesländern kann die Frist abweichen, daher sollten Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrem lokalen Einwohnermeldeamt erkundigen.
Einwohnermeldeamt Uplengen

Uplengen ist eine Gemeinde im Landkreis Leer in Ostfriesland, Niedersachsen. Mit 148,81 Quadratkilometern ist sie die flächengrößte Gemeinde im Landkreis. Dort leben 11.805 Einwohner, womit sie nur sehr dünn besiedelt ist. In der Raumordnung des Landes Niedersachsen wird der Hauptort Remels als Grundzentrum für die Gemeinde geführt. Im Hauptort lebt knapp ein Drittel der Einwohner Uplengens.

Bundesland Niedersachsen
Landkreis Leer
Einwohner 11.931 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl 26670
Vorwahlen 04956, 04957, 04489
Adresse der Gemeinde Alter Postweg 113, 26670 Uplengen
Website www.uplengen.de

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Jede Person, die dauerhaft in Deutschland wohnt, ist verpflichtet, sich beim örtlichen Meldeamt ihres Wohnortes zu registrieren.