Einwohnermeldeamt Auskunft Vechta

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Einwohnermeldeamt24 Vechta
Sie suchen eine aktuelle Adresse von jemandem, können diese aber nicht finden, da die gesuchte Person nicht im Telefonbuch eingetragen ist? 
Wir finden jeden! 
Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

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Vechta Daten der gesuchten Person

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Ihre Daten

Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
Datenschutz
Wir verweisen hiermit nochmals ausdrücklich auf unsere Datenschutzerklärung, Abschnitt Bestellbearbeitung.

Hinweis zum Widerrufsrecht
Sie können Ihren Auftrag auf der nächsten Seite nochmals kontrollieren und korrigieren.

FAQ

Kann ich meine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt per Post erledigen?
Ja, in den meisten Fällen können Sie sich per Post abmelden. Senden Sie dazu das ausgefüllte Abmeldeformular zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses an das zuständige Einwohnermeldeamt. Erkundigen Sie sich vorher bei Ihrer Gemeinde, ob zusätzliche Unterlagen erforderlich sind.,
Wer ist verpflichtet, sich beim Einwohnermeldeamt anzumelden?

Anmeldepflichtig sind:

  • Alle Personen, die in Deutschland einen Wohnsitz beziehen
  • Deutsche Staatsbürger und ausländische Staatsangehörige
  • Personen, die länger als 3 Monate in Deutschland bleiben
  • Minderjährige (Anmeldung erfolgt durch Erziehungsberechtigte)
Wie häufig bin ich verpflichtet, meine Adresse beim Einwohnermeldeamt zu aktualisieren?

Sie müssen Ihre Adresse aktualisieren:

  • Bei jedem Umzug innerhalb Deutschlands
  • Innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in die neue Wohnung
  • Bei Änderung des Haupt- oder Nebenwohnsitzes
  • Bei Rückkehr nach längerem Auslandsaufenthalt (über 6 Monate)
In welchen Fällen darf das Einwohnermeldeamt keine Auskunft erteilen?

Das Einwohnermeldeamt darf in folgenden Fällen keine Auskunft erteilen:

  1. Wenn eine Auskunftssperre vorliegt, z.B. aufgrund einer Gefährdung der betroffenen Person.
  2. Bei Personen in Justizvollzugsanstalten, psychiatrischen Einrichtungen oder Frauenhäusern.
  3. Wenn die Daten für statistische Zwecke anonymisiert wurden.
  4. Bei Prominenten oder Personen des öffentlichen Lebens, die eine Auskunftssperre beantragt haben.
  5. Wenn der Anfragende kein berechtigtes Interesse nachweisen kann (bei erweiterten Auskünften).
  6. Bei minderjährigen Personen, wenn die Eltern einer Auskunftserteilung widersprochen haben.
Wie lange speichert das Einwohnermeldeamt meine personenbezogenen Daten?
  • Grundsätzlich werden die Daten dauerhaft gespeichert.
  • Nach Wegzug oder Tod werden die Daten noch für begrenzte Zeit aufbewahrt (meist 5-30 Jahre, je nach Bundesland).
  • Bestimmte Daten können auf Antrag gelöscht werden, wenn keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
Einwohnermeldeamt Vechta

Vechta [ˈfɛçta] ist die Kreisstadt und gleichzeitig größte Stadt des gleichnamigen Landkreises im westlichen Niedersachsen sowie eine selbständige Gemeinde. Die als „Reiterstadt“ bekannte Universitätsstadt ist mit Cloppenburg eine der beiden Kreisstädte im Oldenburger Münsterland und wird in der Raumordnung des Landes Niedersachsen als Mittelzentrum geführt.[2] Seit 1994 bildet Vechta mit den Städten Damme, Diepholz und Lohne das sogenannte Städtequartett. Seit 2006 gehört Vechta zur Metropolregion Bremen/Oldenburg.[3]

Bundesland Niedersachsen
Landkreis Vechta
Einwohner 33.309 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl 49377
Vorwahlen 04441,04447 (Langförden)
Adresse der Stadtverwaltung Burgstraße 6, 49377 Vechta
Website www.vechta.de
Ortsteile Hagen, Holzhausen, Oythe, Petersburg, Rieden, Stukenborg, Telbrake, Tonnenmoor, VordemMoore, Hagen, Holzhausen, Oythe, Petersburg, Rieden, Stukenborg, Telbrake, Tonnenmoor, VordemMoore
Adressen:
1. Stadt Vechta, Am Schloßgarten 1, 49377 Vechta
2. Land Niedersachsen, Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Am Alten Postweg 1, 49377 Vechta
3. Agentur für Arbeit Vechta, Bremer Str. 5, 49377 Vechta

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Alle Person, die sich dauerhaft in Deutschland angemeldet haben, sind verpflichtet, sich beim örtlichen Meldeamt ihres Wohnortes zu registrieren.