Einwohnermeldeamt Auskunft Vellahn

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Einwohnermeldeamt24 Vellahn
Sie suchen eine aktuelle Adresse von jemandem, können diese aber nicht finden, da die gesuchte Person nicht im Telefonbuch eingetragen ist? 
Wir finden jeden! 
Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

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Vellahn Daten der gesuchten Person

Frühere Adresse (falls vorhanden)

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Zusätzlich zur Einwohnermeldeamtsanfrage recherchieren wir in verschiedenen Personendatenbanken und historischen Telefonbüchern, daher haben wir eine besonders hohe Erfolgsquote. Das Ergebnis vom Meldeamt ist in der Regel sehr schnell verfügbar (1-3 Tage), einzelne Meldeämter benötigen aber auch teilweise länger.

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Die Gesamtkosten betragen: 39,80

Ihre Daten

Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
Datenschutz
Wir verweisen hiermit nochmals ausdrücklich auf unsere Datenschutzerklärung, Abschnitt Bestellbearbeitung.

Hinweis zum Widerrufsrecht
Sie können Ihren Auftrag auf der nächsten Seite nochmals kontrollieren und korrigieren.

FAQ

Welche Voraussetzungen müssen für eine Personensuche erfüllt sein?

Für eine Personensuche über das Einwohnermeldeamt müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Für eine einfache Melderegisterauskunft:

    • Angabe des vollständigen Namens der gesuchten Person
    • Bei häufigen Namen: zusätzliche Identifizierungsmerkmale (z.B. ungefähres Alter, frühere Wohnorte)
    • Zahlung der Verwaltungsgebühr
  2. Für eine erweiterte Melderegisterauskunft:

    • Alle Voraussetzungen der einfachen Auskunft
    • Nachweis eines berechtigten Interesses (z.B. rechtliche oder wirtschaftliche Gründe)
    • Detaillierte Begründung des Auskunftsersuchens
  3. Allgemeine Voraussetzungen:

    • Die gesuchte Person darf keine Auskunftssperre eingerichtet haben
    • Die Daten müssen im Melderegister vorhanden und aktuell sein
    • Der Antragsteller muss seine eigene Identität nachweisen
Kann ich auch nach Personen suchen, die im Ausland wohnen?
  • Grundsätzlich nein, das deutsche Einwohnermeldeamt führt nur Daten von in Deutschland gemeldeten Personen.
  • Für Personen, die ins Ausland verzogen sind, kann das letzte deutsche Einwohnermeldeamt eventuell Auskunft über den Wegzug ins Ausland geben.
  • Die genaue Adresse im Ausland wird in der Regel nicht mitgeteilt.
  • Für Personensuchen im Ausland müssen Sie sich an die zuständigen Behörden des jeweiligen Landes wenden.
Kann ich über das Einwohnermeldeamt den Aufenthaltsort einer Person ermitteln?
  • Ja, über eine Melderegisterauskunft können Sie die aktuelle Anschrift einer Person erfragen.
  • Für eine einfache Auskunft benötigen Sie den vollständigen Namen und idealerweise weitere Identifizierungsmerkmale der gesuchten Person.
  • Bei häufigen Namen kann es notwendig sein, zusätzliche Informationen wie das Geburtsdatum anzugeben.
  • Beachten Sie, dass eine Auskunftssperre oder andere Einschränkungen die Auskunft verhindern können.
  • Der genaue Aufenthaltsort (z.B. bei vorübergehender Abwesenheit) wird nicht mitgeteilt, nur die Meldeadresse.
Wer ist verpflichtet, sich beim Einwohnermeldeamt anzumelden?

Anmeldepflichtig sind:

  • Alle Personen, die in Deutschland einen Wohnsitz beziehen
  • Deutsche Staatsbürger und ausländische Staatsangehörige
  • Personen, die länger als 3 Monate in Deutschland bleiben
  • Minderjährige (Anmeldung erfolgt durch Erziehungsberechtigte)
Wie läuft eine Personensuche über das Einwohnermeldeamt ab?

Eine Personensuche über das Einwohnermeldeamt läuft typischerweise wie folgt ab:

  1. Antragstellung:

    • Online über die Website des Einwohnermeldeamts oder persönlich vor Ort
    • Angabe der erforderlichen Daten zur gesuchten Person
    • Bei erweiterter Auskunft: Darlegung des berechtigten Interesses
  2. Bearbeitung:

    • Prüfung der Angaben und ggf. des berechtigten Interesses
    • Suche im Melderegister
  3. Ergebnismitteilung:

    • Bei erfolgreicher Suche: Übermittlung der zulässigen Informationen
    • Bei erfolgloser Suche: Information über das negative Suchergebnis
  4. Gebührenerhebung:

    • Berechnung und Einzug der Verwaltungsgebühr
  5. Bei erweiterter Auskunft:

    • Information der gesuchten Person über die erteilte Auskunft

Der gesamte Prozess kann je nach Arbeitsaufkommen und Art der Anfrage einige Tage bis wenige Wochen dauern.

Einwohnermeldeamt Vellahn

Vellahn ist eine Gemeinde im Landkreis Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern . Sie wird vom Amt Zarrentin mit Sitz in der Stadt Zarrentin am Schaalsee verwaltet. Am 13. Juni 2004 wurden die bis dahin selbständigen Gemeinden Banzin, Bennin, Camin, Kloddram, Melkof und Rodenwalde in die Gemeinde Vellahn eingegliedert.[2] Die Gemeinde ist Patenstadt des Panzergrenadierbataillons 401 in Hagenow.

Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
Landkreis Ludwigslust-Parchim
Einwohner 2771 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen 19260,19243 (Kützin, Wulfskuhl),19246 (Camin),19260 (Melkof)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl 038848
Adresse der Amtsverwaltung Amtsstr. 4–5, 19246Zarrentin am Schaalsee
Adressen:
1. Gemeinde Vellahn
Am Markt 1
19217 Vellahn

2. Amtsgericht Lübtheen
Am Markt 1
19249 Lübtheen

3. Landkreis Ludwigslust-Parchim
Am Alten Markt 1
19348 Ludwigslust

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Über diese Meldung kann eine Auskunft beantragt werden, die sogenannte Meldeauskunft. Im Rahmen dieser Auskunft teilt das örtliche Meldeamt mit, an welcher Adresse im Ort die Person aktuell registriert ist.