Ja, in vielen Fällen ist eine Abmeldung per Post möglich:
Das Einwohnermeldeamt darf in folgenden Fällen keine Auskunft erteilen:
Sie müssen sich beim Einwohnermeldeamt abmelden, wenn:
Eine Meldebestätigung kann erforderlich sein für:
Ja, Sie können eine andere Person bevollmächtigen: