Einwohnermeldeamt Auskunft Villingen-schwenningen

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Einwohnermeldeamt24 Villingen-schwenningen
Sie suchen eine aktuelle Adresse von jemandem, können diese aber nicht finden, da die gesuchte Person nicht im Telefonbuch eingetragen ist? 
Wir finden jeden! 
Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

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Personensuche Villingen-schwenningen - Daten der gesuchten Person

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Ihre Daten

Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
Datenschutz
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FAQ

Was ist eine einfache Melderegisterauskunft?

Eine einfache Melderegisterauskunft ist die häufigste Form der Auskunft aus dem Melderegister:

  • Sie kann von jeder Person oder Organisation beantragt werden.
  • Es muss kein besonderer Grund angegeben werden.
  • Sie enthält nur grundlegende Informationen: Vor- und Familienname, Doktorgrad und aktuelle Anschrift.
  • Bei Wegzug ins Ausland oder Versterben wird dies mitgeteilt, aber keine neue Adresse oder das Sterbedatum.
  • Die Auskunft ist kostenpflichtig, die Gebühren variieren je nach Gemeinde.
Wie häufig bin ich verpflichtet, meine Adresse beim Einwohnermeldeamt zu aktualisieren?

Sie müssen Ihre Adresse aktualisieren:

  • Bei jedem Umzug innerhalb Deutschlands
  • Innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in die neue Wohnung
  • Bei Änderung des Haupt- oder Nebenwohnsitzes
  • Bei Rückkehr nach längerem Auslandsaufenthalt (über 6 Monate)
Wie aktuell sind die Daten, die Sie für die Personensuche verwenden?

Die Aktualität der Daten im Melderegister hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Grundsätzlich sollten die Daten sehr aktuell sein, da Bürger gesetzlich verpflichtet sind, Änderungen zeitnah zu melden.
  • Umzüge müssen innerhalb von zwei Wochen gemeldet werden.
  • Die tatsächliche Aktualität kann variieren, wenn Bürger Änderungen nicht rechtzeitig melden.
  • Behörden tauschen Daten regelmäßig aus, um die Aktualität zu verbessern.
  • Bei der Auskunftserteilung wird oft das Datum der letzten Aktualisierung angegeben.
  • In der Regel sind die Daten nicht älter als einige Wochen bis wenige Monate.
Kann ich auch nach Personen suchen, die im Ausland wohnen?
  • Grundsätzlich nein, das deutsche Einwohnermeldeamt führt nur Daten von in Deutschland gemeldeten Personen.
  • Für Personen, die ins Ausland verzogen sind, kann das letzte deutsche Einwohnermeldeamt eventuell Auskunft über den Wegzug ins Ausland geben.
  • Die genaue Adresse im Ausland wird in der Regel nicht mitgeteilt.
  • Für Personensuchen im Ausland müssen Sie sich an die zuständigen Behörden des jeweiligen Landes wenden.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Personensuche erfüllt sein?

Für eine Personensuche über das Einwohnermeldeamt müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Für eine einfache Melderegisterauskunft:

    • Angabe des vollständigen Namens der gesuchten Person
    • Bei häufigen Namen: zusätzliche Identifizierungsmerkmale (z.B. ungefähres Alter, frühere Wohnorte)
    • Zahlung der Verwaltungsgebühr
  2. Für eine erweiterte Melderegisterauskunft:

    • Alle Voraussetzungen der einfachen Auskunft
    • Nachweis eines berechtigten Interesses (z.B. rechtliche oder wirtschaftliche Gründe)
    • Detaillierte Begründung des Auskunftsersuchens
  3. Allgemeine Voraussetzungen:

    • Die gesuchte Person darf keine Auskunftssperre eingerichtet haben
    • Die Daten müssen im Melderegister vorhanden und aktuell sein
    • Der Antragsteller muss seine eigene Identität nachweisen
Einwohnermeldeamt Villingen-Schwenningen

Villingen-Schwenningen [ˈfɪlɪŋən ˈʃvɛnɪŋən] liegt im Südwesten Baden-Württembergs. Mit 85.000 Einwohnern ist die aus der Gemeindereform 1972 hervorgegangene badisch-württembergische Doppelstadt ein Oberzentrum und Hochschulstandort sowie die Kreisstadt und größte Stadt des Schwarzwald-Baar-Kreises.
BundeslandBaden-Württemberg
RegierungsbezirkFreiburg
LandkreisSchwarzwald-Baar-Kreis
Einwohner86.475 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen78048–78056
Vorwahlen07721, 07720, 07425, 07705
Münsterplatz 7/8, 78050 Villingen-Schwenningen
Münsterplatz 7/8, 78050 Villingen-Schwenningen 78056 DE
Adressen:
Stadtverwaltung Villingen-Schwenningen
Rathausplatz 1
78050 Villingen-Schwenningen

Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Hüfingenstraße 7
78073 Bad Dürrheim

Agentur für Arbeit Villingen-Schwenningen
Ritterstraße 5
78050 Villingen-Schwenningen

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Öffnungszeiten des Einwohneramtes: