Einwohnermeldeamt Auskunft Weisendorf

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Einwohnermeldeamt24 Weisendorf
Sie suchen eine aktuelle Adresse von jemandem, können diese aber nicht finden, da die gesuchte Person nicht im Telefonbuch eingetragen ist? 
Wir finden jeden! 
Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.

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Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
Datenschutz
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FAQ

Wie kann ich eine Auskunftssperre beim Einwohnermeldeamt beantragen?

Um eine Auskunftssperre zu beantragen:

  1. Stellen Sie einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Einwohnermeldeamt.
  2. Legen Sie Gründe dar, die eine Gefährdung glaubhaft machen (z.B. Bedrohung, Stalking).
  3. Fügen Sie möglichst Nachweise bei (z.B. Polizeiberichte, eidesstattliche Versicherungen).
  4. Die Sperre gilt in der Regel für zwei Jahre und kann verlängert werden.
In welchen Fällen muss ich mich abmelden?

Eine Abmeldung ist erforderlich:

  • Bei Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde in Deutschland
  • Bei Umzug ins Ausland
  • Bei Aufgabe eines Zweitwohnsitzes
  • Bei längerfristigem Auslandsaufenthalt (über 6 Monate)
In welchen Fällen darf das Einwohnermeldeamt keine Auskunft erteilen?

Das Einwohnermeldeamt darf in folgenden Fällen keine Auskunft erteilen:

  1. Wenn eine Auskunftssperre vorliegt, z.B. aufgrund einer Gefährdung der betroffenen Person.
  2. Bei Personen in Justizvollzugsanstalten, psychiatrischen Einrichtungen oder Frauenhäusern.
  3. Wenn die Daten für statistische Zwecke anonymisiert wurden.
  4. Bei Prominenten oder Personen des öffentlichen Lebens, die eine Auskunftssperre beantragt haben.
  5. Wenn der Anfragende kein berechtigtes Interesse nachweisen kann (bei erweiterten Auskünften).
  6. Bei minderjährigen Personen, wenn die Eltern einer Auskunftserteilung widersprochen haben.
Kann ich meine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt per Post erledigen?
Ja, in den meisten Fällen können Sie sich per Post abmelden. Senden Sie dazu das ausgefüllte Abmeldeformular zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses an das zuständige Einwohnermeldeamt. Erkundigen Sie sich vorher bei Ihrer Gemeinde, ob zusätzliche Unterlagen erforderlich sind.,
Welche Aufgaben hat das Einwohnermeldeamt?

Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für:

  • Registrierung von An-, Um- und Abmeldungen
  • Ausstellung von Meldebescheinigungen
  • Führung des Melderegisters
  • Auskunft aus dem Melderegister (z.B. für Behörden)
  • Verwaltung von Personalausweisen und Reisepässen
  • Durchführung von Wahlen und Volkszählungen
Einwohnermeldeamt Weisendorf

Weisendorf ist ein Markt im Regierungsbezirk Mittelfranken des Landkreises Erlangen-Höchstadt. Weisendorf ist seit 1978 das Kleinzentrum des Seebachgrundes. Durch Weisendorf fließt die Seebach.
BundeslandBayern
RegierungsbezirkMittelfranken
LandkreisErlangen-Höchstadt
Einwohner6671 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl91085
Vorwahl09135
Gerbersleite 2, 91085 Weisendorf
Gerbersleite 2, 91085 Weisendorf 91085 DE
OrtsteileBuch, Kairlindach, Mitteldorf, Nankendorf, Oberlindach, Reinersdorf, Rezelsdorf, Sauerheim, Sintmann, Buch, Kairlindach, Mitteldorf, Nankendorf, Oberlindach, Reinersdorf, Rezelsdorf, Sauerheim, Sintmann
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Weisendorf, Hauptstraße 1, 91367 Weisendorf
2. Finanzamt Fürth, Kurgartenstraße 11, 90762 Fürth
3. Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Löwenplatz 1, 91054 Erlangen

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Alle Person, die sich dauerhaft in Deutschland angemeldet haben, sind verpflichtet, sich beim örtlichen Meldeamt ihres Wohnortes zu registrieren.