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Einwohnermeldeamt Auskunft Wiesbaum
Einwohnermeldeamt24 ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
Sie suchen eine aktuelle Adresse von jemandem, können diese aber nicht finden, da die gesuchte Person nicht im Telefonbuch eingetragen ist?
Wir finden jeden!
Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland. Die gesuchte Person erfährt nichts von Ihrer Anfrage.
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Personensuche Wiesbaum - Daten der gesuchten Person
Vorname
Name
Frühere Adresse
(falls vorhanden)
Straße & Haus-Nr
Ort
PLZ
Land
Deutschland
Österreich
Geburtsdatum
Hinweise
Von wann ist die Adresse ca?
<Bitte auswählen>
0-5 Jahre
6-10 Jahre
11-20 Jahre
21-30 Jahre
31-50 Jahre
Über 50 Jahre
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Straße & Haus-Nr
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Land
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Österreich
Schweiz
Ich bin einverstanden und verlange ausdrücklich, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch Sie mein Widerrufrecht verliere
Ich habe das mir zustehende
Widerrufsrecht
zur Kenntnis genommen
Hiermit bestätige ich das ich die von Ihnen erhaltenen Meldeamtsdaten
nicht
für Adresshandel und Werbung benutzen werde
Kostenpflichtig bestellen
Die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft ist abhängig vom örtlichen Meldeamt und beträgt zwischen 9,80€ und 35,00€. Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann. Dies ist aber eine Ausnahme und trifft nur zu, falls die Daten zur Person nicht korrekt sind, falls die gesuchte Person niemals unter der von Ihnen angegebenen Adresse gemeldet war oder falls die gesuchte Person untergetaucht ist, sich also nirgends mehr angemeldet hat.
Datenschutz
Wir verweisen hiermit nochmals ausdrücklich auf unsere
Datenschutzerklärung
, Abschnitt Bestellbearbeitung.
Hinweis zum
Widerrufsrecht
Sie können Ihren Auftrag auf der nächsten Seite nochmals kontrollieren und korrigieren.
https://www.youtube.com/watch?v=0HogkxFvxX0
FAQ
Kann ich auch nach Personen suchen, die im Ausland wohnen?
Grundsätzlich nein, das deutsche Einwohnermeldeamt führt nur Daten von in Deutschland gemeldeten Personen.
Für Personen, die ins Ausland verzogen sind, kann das letzte deutsche Einwohnermeldeamt eventuell Auskunft über den Wegzug ins Ausland geben.
Die genaue Adresse im Ausland wird in der Regel nicht mitgeteilt.
Für Personensuchen im Ausland müssen Sie sich an die zuständigen Behörden des jeweiligen Landes wenden.
In welchen Fällen muss man sich beim Einwohnermeldeamt abmelden?
Sie müssen sich abmelden:
Bei Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde in Deutschland
Bei Umzug ins Ausland (auch bei vorübergehendem Aufenthalt über 6 Monate)
Bei Aufgabe eines Zweitwohnsitzes
Kann ich eine Ummeldung auch ohne persönlichen Besuch im Einwohnermeldeamt erledigen?
In vielen Gemeinden ist eine Online-Ummeldung möglich. Allerdings müssen Sie in den meisten Fällen innerhalb einer bestimmten Frist (oft 14 Tage) persönlich im Einwohnermeldeamt erscheinen, um Ihre Identität zu bestätigen und Ihre Dokumente vorzulegen.,
Wie lange habe ich Zeit, um meine neue Adresse beim Einwohnermeldeamt zu melden?
Sie haben in der Regel zwei Wochen Zeit, um Ihre neue Adresse beim Einwohnermeldeamt zu melden. Diese Frist beginnt ab dem Tag des Einzugs in die neue Wohnung. In einigen Bundesländern kann die Frist abweichen, daher sollten Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrem lokalen Einwohnermeldeamt erkundigen.
In welchen Fällen darf das Einwohnermeldeamt keine Auskunft erteilen?
Das Einwohnermeldeamt darf in folgenden Fällen keine Auskunft erteilen:
Wenn eine Auskunftssperre vorliegt, z.B. aufgrund einer Gefährdung der betroffenen Person.
Bei Personen in Justizvollzugsanstalten, psychiatrischen Einrichtungen oder Frauenhäusern.
Wenn die Daten für statistische Zwecke anonymisiert wurden.
Bei Prominenten oder Personen des öffentlichen Lebens, die eine Auskunftssperre beantragt haben.
Wenn der Anfragende kein berechtigtes Interesse nachweisen kann (bei erweiterten Auskünften).
Bei minderjährigen Personen, wenn die Eltern einer Auskunftserteilung widersprochen haben.
Einwohnermeldeamt
Wiesbaum
Wiesbaum
ist eine
Ortsgemeinde
im
Landkreis Vulkaneifel
in
Rheinland-Pfalz
. Sie gehört der
Verbandsgemeinde Gerolstein
an.
BundeslandRheinland-Pfalz
LandkreisVulkaneifel
Einwohner639 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl54578
Vorwahl06593
Kyllweg 1, 54568 Gerolstein
Kyllweg 1, 54568 Gerolstein
54578
DE
Website
www.gerolstein.de
OrtsteileMirbach, Mirbach
Einwohnermeldeamt Wiesbaum
Registergericht Wiesbaum
Grundbuchamt Wiesbaum
Handelsregisterauszug Wiesbaum
Bebauungsplan Wiesbaum
Meldebestätigung online Wiesbaum
Wikipedia Wiesbaum
Einwohnermeldeamt Mainz
Einwohnermeldeamt Beckingen
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Einwohnermeldeamt Mayen
Adressen:
- Gemeindeverwaltung Wiesbaum, Hauptstraße 1, 54597 Wiesbaum
- Verbandsgemeinde Blankenheim, Eifelstraße 1, 53925 Blankenheim
- Landkreis Vulkaneifel, Willy-Brandt-Platz 1, 54568 Gerolstein
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