Ja, Sie haben verschiedene Möglichkeiten:
Sie müssen sich beim Einwohnermeldeamt abmelden, wenn:
Das Einwohnermeldeamt darf in folgenden Fällen keine Auskunft erteilen:
Die bereitgestellten Daten hängen von der Art der Auskunft ab:
Einfache Melderegisterauskunft:
Erweiterte Melderegisterauskunft (zusätzlich zur einfachen Auskunft):
Für bestimmte Behörden oder in speziellen Fällen:
Das Einwohnermeldeamt bietet zwei Hauptarten von Personensuchen an:
Erweiterte Melderegisterauskunft:
Zusätzlich gibt es spezielle Auskünfte für Behörden und andere berechtigte Stellen, die umfangreichere Informationen enthalten können.