Für eine Personensuche über das Einwohnermeldeamt müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Für eine einfache Melderegisterauskunft:
Für eine erweiterte Melderegisterauskunft:
Allgemeine Voraussetzungen:
Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für:
Wenn Sie Ihre neue Adresse nicht rechtzeitig melden:
Ja, Sie können eine andere Person bevollmächtigen:
Sie müssen sich abmelden: