Ja, Sie können eine andere Person bevollmächtigen:
In diesem Fall:
Wenn Sie sich abmelden müssen, aber noch keine neue Adresse haben:
Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für:
Die bereitgestellten Daten hängen von der Art der Auskunft ab:
Einfache Melderegisterauskunft:
Erweiterte Melderegisterauskunft (zusätzlich zur einfachen Auskunft):
Für bestimmte Behörden oder in speziellen Fällen: