Das Einwohnermeldeamt darf in folgenden Fällen keine Auskunft erteilen:
Eine Personensuche über das Einwohnermeldeamt läuft typischerweise wie folgt ab:
Antragstellung:
Bearbeitung:
Ergebnismitteilung:
Gebührenerhebung:
Bei erweiterter Auskunft:
Der gesamte Prozess kann je nach Arbeitsaufkommen und Art der Anfrage einige Tage bis wenige Wochen dauern.
Für eine Personensuche über das Einwohnermeldeamt müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Für eine einfache Melderegisterauskunft:
Für eine erweiterte Melderegisterauskunft:
Allgemeine Voraussetzungen:
Im Einwohnermelderegister werden gespeichert:
Die bereitgestellten Daten hängen von der Art der Auskunft ab:
Einfache Melderegisterauskunft:
Erweiterte Melderegisterauskunft (zusätzlich zur einfachen Auskunft):
Für bestimmte Behörden oder in speziellen Fällen: