Die bereitgestellten Daten hängen von der Art der Auskunft ab:
Einfache Melderegisterauskunft:
Erweiterte Melderegisterauskunft (zusätzlich zur einfachen Auskunft):
Für bestimmte Behörden oder in speziellen Fällen:
Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für:
Wenn Sie sich abmelden müssen, aber noch keine neue Adresse haben:
Eine Zweitwohnung ist:
Um eine Auskunftssperre zu beantragen: